HRA 16905

Rudolf Dohnau Umzüge e.K.

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Augsburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 16905 HRA 16905: Rudolf Dohnau Umzüge e.K., Augsburg, Elisabethstraße 40, 86167 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bobinger Straße 98, 86199 Augsburg.
HRA 16905: Rudolf Dohnau Umzüge e.K., Augsburg, Elisabethstraße 40, 86167 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bobinger Straße 98, 86199 Augsburg.
Neueintragungen
HRA 16905 Rudolf Dohnau Umzüge e.K., Augsburg, Elisabethstraße 40, 86167 Augsburg.(Durchführung von Transporten und Umzügen). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Dohna…
Rudolf Dohnau Umzüge e.K., Augsburg, Elisabethstraße 40, 86167 Augsburg.(Durchführung von Transporten und Umzügen). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Dohnau, Rudolf, Augsburg, *XX.XX.XXXX. Eingetragen auf Grund Verschmelzung der Dohnau GmbH Umzüge - Elektrohandel, Sitz: Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 10096) mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.