HRA 5194

Rudi Herrmann Transporte Inh. Lydia Schmidt, geb. Herrmann e.K.

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rauschenberg

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Registerdaten

Sitz
Rauschenberg
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Umwelttransporte Herrmann Inh. Rudi Herrmann e.K. Rauschenberg
  2. Umwelttransporte Herrmann Inh. Lydia Schmidt geb. Herrmann e.K. Rauschenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 62/26 (26) · Schmidt, Lydia · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 5194
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am XX.XX.XXXX, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg , HRA 5194), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 299.756,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Soweit die Antragsgegnerin beantragt, die Vergütung erheblich geringer anzusetzen, war dem nicht zu folgen. Der Umstand, dass die Antragsgegnerin die Forderung der Antragstellerin schon vor der Anordnung der vorläufigen Verwaltung zahlte, war hier nicht zu berücksichtigen. Denn Ziel des Insolvenzverfahrens ist nicht die Befriedigung des Gläubigers, sondern die Frage, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Deshalb musste der vorläufige Insolvenzverwalter unabhängig von der Zahlung der Antragsgegnerin solange weiter tätig werden, bis er eine anderweitige Weisung des Gerichts erhielt. Das war erst der Fall, nachdem die Antragstellerin das Verfahren für erledigt erklärt hat. Soweit die Antragsgegnerin vorträgt, die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sei lediglich von kurzer Dauer gewesen, hat das Gericht dem Rechnung getragen, indem lediglich eine Bruchteilsvergütung von 25% der Vergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt wurde. Berücksichtigt werden muss hier auch, dass die Antragsgegnerin entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen ihren Auskunftspflichten aus § 20 InsO nicht nachkam, wodurch ein erheblicher Mehraufwand für den vorläufigen Insolvenzverwalter entstand. Die Berechnung der (geschätzten) Teilungsmasse beruht im Übrigen im Wesentlichen auf den Ausführungen der Antragsgegnerin in der Beschwerdeschrift gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 22 IN 62/26 (26) · Schmidt, Lydia · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Wirksam am
31.07.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 5194
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am XX.XX.XXXX, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg , HRA 5194), wurde der Beschluss vom 01.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.07.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 62/26 (26) · Schmidt, Lydia · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 5194
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am XX.XX.XXXX, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg, HRA 5194), ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel, Schulstraße 9, 35083 Wetter, Tel.: 06423-9400-15, Fax: 06423-9400-20, E-Mail: wetter@ww-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5194 HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Lydia Schmidt geb. Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. Firma geändert, nun: Neue Firma: Rudi Herrmann Transporte Inh. Lydia Schmidt, geb. Her…
HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Lydia Schmidt geb. Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. Firma geändert, nun: Neue Firma: Rudi Herrmann Transporte Inh. Lydia Schmidt, geb. Herrmann e.K.
Veränderungen
HRA 5194 HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Rudi Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. Firma geändert, nun: Umwelttransporte Herrmann Inh. Lydia Schmidt geb. Herrmann e.K. Nicht mehr Inha…
HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Rudi Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. Firma geändert, nun: Umwelttransporte Herrmann Inh. Lydia Schmidt geb. Herrmann e.K. Nicht mehr Inhaber: Herrmann, Rudi, Rauschenberg, *XX.XX.XXXX. Eingetreten als Inhaberin: Schmidt, Lydia, Rauschenberg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 5194 HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Rudi Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. (Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von schüttbaren Gütern, insbesondere von Rohstoffen, …
HRA 5194: Umwelttransporte Herrmann Inh. Rudi Herrmann e.K., Rauschenberg, Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. (Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von schüttbaren Gütern, insbesondere von Rohstoffen, Schrott, Metall und Industrieabfällen, sowie die Entsorgung von Altsand und Kernbruch, die Renaturierung von Wasserläufen und Biotopen, die Anlage von Feuchtgebieten, der Wald- und Feldwegebau, sowie der Verkauf von Sand- und Kiesprodukten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Im Sand 11, 35282 Rauschenberg. Inhaber: Herrmann, Rudi, Rauschenberg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.