HRB 10693

RTC Lift GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eisenhüttenstadt

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Registerdaten

Sitz
Eisenhüttenstadt
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 339/22 · RTC Lift GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 339/22
Wirksam am
14.04.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10693
3 IN 339/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTC Lift GmbH, Seeplanstraße 9, 15890 Eisenhüttenstadt (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 10693FF) ist am 10.04.2025 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 14. April 2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 339/22 · RTC Lift GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 339/22
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10693
3 IN 339/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTC Lift GmbH, Seeplanstraße 9, 15890 Eisenhüttenstadt (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 10693FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkt:

Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Ansatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 3 InsO, dass die vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gegen das Finanzamt Frankfurt (Oder) geführten Verfahren

4 K 9075/22 wegen Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Absatz 4 AO
4 K 10041/22 wegen Körperschaft-Umsatzsteuer 2012 bis 2014 und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß §§ 27 Absatz 2 und 28 Absatz 1 Nummer 3 KStG zum 31.12.2012 bis 31.12.2014 und
4 K 10024/21 wegen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuermessbetrag 2011

nicht aufgenommen bzw. fortgeführt werden sollen

angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 05.12.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen. Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 6.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 339/22 · RTC Lift GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 339/22
Wirksam am
08.05.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10693
3 IN 339/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTC Lift GmbH, Seeplanstraße 9, 15890 Eisenhüttenstadt (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) 10693FF) ist am 03.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 7. Mai 2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 339/22 · RTC Lift GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 339/22
Wirksam am
22.02.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 10693
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 339/22

BESCHLUSS

Über das Vermögen der

RTC Lift GmbH, Seeplanstraße 9, 15890 Eisenhüttenstadt , vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), 10693FF)

wird auf den am 22.11.2022 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit am 20.02.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwältin Anja Geske,
Ernst-Thälmann-Straße 11,
15230 Frankfurt (Oder)

wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 16.04.2024 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.05.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.

Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Frankfurt (Oder), 20. Februar 2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10693 FF HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Belevtsov, Iouri; Prokura: 1. Brajninger, Vladimir, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstad…
HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Belevtsov, Iouri; Prokura: 1.
Brajninger, Vladimir, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 10693 FF HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt
HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Seeplanstr. 9, 15890 Eisenhüttenstadt
Veränderungen
HRB 10693 FF HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Fischerstraße 2, 15890 Eisenhüttenstadt. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung, der Verkauf/Vertrieb (auch Großhandel und Export und Import), die Montage/Ins…
HRB 10693 FF: RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Fischerstraße 2, 15890 Eisenhüttenstadt. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung, der Verkauf/Vertrieb (auch Großhandel und Export und Import), die Montage/Installierung, Wartung und Reparatur von Aufzügen und anderen Hebegeräten, technischen Geräten für Behinderte und medizinischer Ausstattung und der Mittel zu ihrer Herstellung, ihrer Vervollständigung und der Ersatzteile, soweit eine besondere Genehmigung hierzu nicht notwendig ist. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Belevtsov, Iouri, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
Veränderungen
HRB 10693 FF RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Fischerstraße 2, 15890 Eisenhüttenstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Vaysberg, Yukhym. Geschäftsführer: Belevtsova, Elena, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; mit der Befugnis die…
RTC Lift GmbH, Eisenhüttenstadt, Fischerstraße 2, 15890 Eisenhüttenstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Vaysberg, Yukhym. Geschäftsführer: Belevtsova, Elena, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.