HRB 8246

RSW Handelsgesellschaft mbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wilthener Str. 22, 02625 Bautzen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bautzen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.01.2025
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Stefan Richter

Zirndorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-20 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. RSW Handelsgesellschaft mbH Großhandel für Baubeschläge, Werkzeuge und Maschinen Bautzen

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Produkten des Handwerks- und Industriebedarfs, sowie mit Artikeln für Bastel- und Kreativbedarf. Dazu gehören Import, Export, Vertrieb und die Vermarktung dieser Waren. Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, artverwandte Geschäfte und Dienstleistungen durchzuführen sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen einzugehen, sofern diese dem Unter-nehmenszweck dienlich sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 686/26 · RSW Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 686/26
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 8246
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 686/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSW Handelsgesellschaft mbH, Wilthener Straße 22, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 8246
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Richter

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.06.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 554 IN 686/26 · RSW Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 686/26
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 8246
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 / 554 IN 686/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSW Handelsgesellschaft mbH, Wilthener Straße 22, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 8246
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Richter

- wurde am 01.06.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 563 4067 0 Telefax: 0351563 4067 19

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 20.08.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 20.08.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 686/26 · RSW Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 686/26
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 8246
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 686/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RSW Handelsgesellschaft mbH, Wilthener Straße 22, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 8246
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Richter

ergeht am 21.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegenüber der HypoVereinsbank - Member of UniCredit, UniCredit Bank AG, Bahnhofstraße 4, 95444 Bayreuth, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO

a)
für die Kosten der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 12 Arbeitnehmer für die Monate März, April und Mai 2026 (1. März 2026 bis 31. Mai 2026) in Höhe von jeweils bis zu 2.700,00 Euro

und

b)
für die Kosten der Vorfinanzierung der Zinsen des Insolvenzgeldes für 12 Arbeitnehmer für die Monate März, April und Mai 2026 (1. März 2026 bis 31. Mai 2026) in Höhe von jeweils bis zu 2.700,00 Euro

zu begründen.

2. Soweit der vorläufige Insolvenzverwalter zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 686/26 · RSW Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 686/26
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 8246
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 686/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RSW Handelsgesellschaft mbH, Wilthener Straße 22, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 8246
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Richter

- wurde am 13.04.2026 um 16:30 Uhr Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email geschäftlich dresden@slk-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0351 563 4067 0, Telefax 0351563 4067 19, Website www.slk-rechtsanwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8246 HRB 8246: RSW Handelsgesellschaft mbH Großhandel für Baubeschläge, Werkzeuge und Maschinen, Bautzen, Wilthener Str. 22, 02625 Bautzen. Bestellt: Geschäftsführer: Richter, Stefan, Zirndorf, *XX.XX.XXXX. Ausge…
HRB 8246: RSW Handelsgesellschaft mbH Großhandel für Baubeschläge, Werkzeuge und Maschinen, Bautzen, Wilthener Str. 22, 02625 Bautzen. Bestellt: Geschäftsführer: Richter, Stefan, Zirndorf, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Richter, Michael, Bauingenieur, Bautzen; Richter, Rosita, Kauffrau, Wehrsdorf.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.