HRB 24415

RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Stuttgarter Allee 06, 04209 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.11.2019
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralph Kosich

Leipzig

einzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Vertrieb und Wartung von Produkten im Bereich Rehabilitation und allgemeiner Sanitätshausbedarf aus eigenen und fremden Werkstätten und alle damit zusammenhängenden Krankenhauspflegedienstleistungen im gesamten Gesundheitswesen, Medizintechnik, medizinische Kosmetik und Fußpflege, Verhinderungspflege und Transport.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 14.10.2026 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 234.263,87 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 23.000,00 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich

- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.08.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Im Übrigen wird der Antrag des Insolvenzverwalters zurückgewiesen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 13.11.2019 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der korrigierte Antrag vom 31.03.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt

Anders als im Antrag des Verwalters sind die Beträge von EUR kein Teil der Berechnungsgrundlage. Die Idee, fiktive Beträge der Teilungsmasse zuzuschlagen ist der InsVV fremd. Die Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV ermittelt sich nach dem Wert, auf dem sich die Schlussrechnung bezieht. In diese sind keine „vermiedenen Ausgaben“ einzubeziehen. Teil der Teilungsmasse sind nur tatsächliche Einnahmen gemäß Schlussrechnung.
Es ergäbe sich daher zunächst eine Teilungsmasse von EUR Hinzu kommt die erwartete Vorsteuererstattung aus der Insolvenzverwaltervergütung.
Ausgehend von einer Masse von EUR und dem nachfolgend begründeten Zuschlag von 55 % ergibt sich eine Umsatzsteuer von EUR . Die in dieser Höhe erwartete Steuererstattung ist der Teilungsmasse hinzuzurechnen.
Es ergibt sich daher die Teilungsmasse

Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 31.03.2026 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend in deutlich geringerem Umfang als beantragt gegeben.

Geltend gemacht wird zunächst ein Zuschlag von 30 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Die Fortführung dauerte nach Eröffnung nur 17 Tage an. Sie stellte sich als Weiterführung der Fortführung in der Zeit der vorläufigen Verwaltung dar, d.h. der Verwalter konnte auf vor Eröffnung getroffene Absprachen und Handhabungen zurückgreifen.
Nach Ansicht des Gerichts liegt daher trotz mehrerer Betriebsstätten, Krankmeldung der Mitarbeiter und der Abrechnungsproblematik ein vergleichsweise sehr kleiner Fall einer Betriebsfortführung vor. Ein Zuschlag für diese von 10 % wird für absolut ausreichend erachtet.

Weiter geltend gemacht wird ein Zuschlag von 10 % für Arbeitnehmerangelegenheiten. Vorliegend waren nur 6 Arbeitnehmer betroffen. Aufgrund der externen Vergabe und der geringen Anzahl an Arbeitnehmern ist kein Zuschlag gerechtfertigt. § 3 I d) InsVV verlangt eine erhebliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters, um für Arbeitnehmerangelegenheiten einen Zuschlag zu rechtfertigen. Eine solche ist vorliegend nicht ersichtlich.

Weiter geltend gemacht wird ein Zuschlag von 40 % für Verhandlungsführung und Umsetzung der übertragenden Sanierung. Ein Großteil der diesbezüglichen Tätigkeiten fand bereits in der vorläufigen Verwaltung statt und war Begründung eines Vergütungszuschlags für den vorläufigen Verwalter. Für die nach Eröffnung noch verbliebenen Tätigkeiten erscheint ein Zuschlag von 20 % angemessen und bei weitem ausreichend.

Die weiter geltend gemachten Zuschläge von 10 % aufgrund Mehrarbeiten bei der Bearbeitung der Anfechtungssachverhalte und 20 % bei steuerlichen Sachverhalten wurden antragsgemäß berücksichtigt.

Nach der Rechtsprechung des BGH führt die vorherige Tätigkeit als vorläufiger Verwalter grundsätzlich zu einem Abschlag bei der Vergütung des Insolvenzverwalters, sofern nicht im Einzelfall begründet werden kann, warum dies nicht zutrifft. Mangels gegenteiliger Ausführungen ist davon auszugehen, dass ein Abschlag von 5 % angemessen ist.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich daher ein berücksichtigungsfähiger Zuschlag von 55 %.

Der darüberhinausgehende Antrag war zurückzuweisen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
16.01.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.02.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 25.04.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24415 HRB 24415: RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Stuttgarter Allee 06, 04209 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 24415: RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Stuttgarter Allee 06, 04209 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
13.11.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich
GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich

- wurde am 13.11.2019 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Erffa, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Email geschäftlich:
insolvenz@aderhold-legal.de Telefax: 0341 44924 100 Telefon geschäftlich: 0341
44924 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
23.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses,

|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2
InsO),

|Eigenverwaltung im Sinne von § 271 InsO,

|Beautragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 23.01.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 23.01.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 1736/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1736/19 · RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1736/19
Wirksam am
14.10.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 24415
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 1736/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus
Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig,

Registergericht: Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.10.2019 um
10:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Hubertus Freiherr von Erffa
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 44924 0
Telefax: 0341 44924 100
Email geschäftlich: insolvenz@aderhold-legal.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkontokonto einzuziehen. Rechte Dritter
bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 1736/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24415 HRB 24415:RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig.Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Stuttgarter Allee 06, 04209 Leipzig.
HRB 24415:RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig.Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Stuttgarter Allee 06, 04209 Leipzig.
Veränderungen
HRB 24415 RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kosich, Simone, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kosich, Simone, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24415 RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig.Bestellt: Geschäftsführer: Kosich, Ralph, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, Lausner Weg 53, 04207 Leipzig.Bestellt: Geschäftsführer: Kosich, Ralph, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 24415 RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, (Lausner Weg 53, 04207 Leipzig).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2008 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: …
RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Leipzig, (Lausner Weg 53, 04207 Leipzig).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2008 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Vertrieb und Wartung von Produkten im Bereich Rehabilitation und allgemeiner Sanitätshausbedarf aus eigenen und fremden Werkstätten und alle damit zusammenhängenden Krankenhauspflegedienstleistungen im gesamten Gesundheitswesen, Medizintechnik, medizinische Kosmetik und Fußpflege, Verhinderungspflege und Transport. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kosich, Simone, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.