HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Berliner Straße 119-125, 16515 OranienburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oranienburg
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 20.12.2022
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Bamberg
Hohen Neuendorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Der Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 28.04.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel m. Grundstücken + Erschließung, Leistungen z. Modernisierung u. Instandhaltung ..., Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bamberg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 18. Mai 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, 24. April 2026
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel m. Grundstücken + Erschließung, Leistungen z. Modernisierung u. Instandhaltung ..., Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bamberg,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 27. März 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 5. März 2025
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 17.07.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel m. Grundstücken + Erschließung, Leistungen z. Modernisierung u. Instandhaltung ..., Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bamberg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen und nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 12. August 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 16. Juli 2024
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 13.06.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel m. Grundstücken + Erschließung, Leistungen z. Modernisierung u. Instandhaltung ..., Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bamberg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
werden die nachträglich angemeldeten, nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft.
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 08. Juli 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 10. Juni 2024
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 11.03.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel m. Grundstücken + Erschließung, Leistungen z. Modernisierung u. Instandhaltung ..., Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Bamberg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2024 bei Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, schriftlich anzumelden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Neuruppin, den 6. März 2024
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 26.07.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung u. Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 1. September 2023, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Erneute Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), nämlich die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand aufgrund veränderter Kaufpreise in Bezug auf die Zustimmung der Gläubiger vom 24.02.2023 bezüglich des Grundbesitzes in Oranienburg Blatt 4618 und Gransee Blatt 3787.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 17. Juli 2023
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 24.07.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung u. Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 1. September 2023, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Erneute Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), nämlich die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand aufgrund veränderter Kaufpreise in Bezug auf die Zustimmung der Gläubiger vom 24.02.2023 bezüglich des Grundbesitzes in Oranienburg Blatt 4618 und Gransee Blatt 3787.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 17. Juli 2023
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 09.01.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg -
ist am 04.01.2023 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 6. Januar 2023
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 164/22 · ROYAL PROJEKT GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 164/22
- Wirksam am
- 16.12.2022
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12171
Über das Vermögen der
ROYAL PROJEKT GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12171), Geschäftszweig: Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hehn Schneidereit & Kollegen, Kanalstraße 6, 16515 Oranienburg wird am 12.12.2022, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 25.01.2023 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 24. Februar 2023, 10:00 Uhr, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 12.12.2022
15 IN 164/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12171 NP HRB 12171 NP: ROYAL PROJEKT GmbH, Oranienburg, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert, insbesondere in …
HRB 12171 NP HRB 12171 NP: ROYAL PROJEKT GmbH, Oranienburg, Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 119-125, 16515 Oranienburg. Gegenstand: Der Handel mit Grundstücken und ihre Er…
Gegenstand: Der Handel mit Grundstücken und ihre Erschließung, Leistungen zur Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden sowie zur Errichtung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer: Bamberg, Stefan, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 15.12.2008, zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.04.2010.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 21749 P) nach Oranienburg verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Sitz).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.