HRB 208658

Royal Fresh Fish GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cuxhaven

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Registerdaten

Sitz
Cuxhaven
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 78/25 · Royal Fresh Fish GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 78/25
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 208658
12 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Fresh Fish GmbH, Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208658), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 153,67 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 523.007,32 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Es wurden Zuschläge für Tätigkeiten gewährt, die von einem Regelverfahren abweichen und mit einer erheblichen Mehrarbeit für den vorläufigen Verwalter verbunden waren:

20 % für die Sanierungsbemühungen. Es wurden Sanierungsoptionen geprüft und Kontakt mit 108 potentiellen Investoren aufgenommen, an die Informationen weitergeben wurden. Rückmeldungen wurden analysiert und ausgewertet.

10 % für die Organisation eines Massekredits, da aufgrund der angespannten Liquidität ein großer Handlungsdruck bestand. Es wurden Verhandlungen mit der dänischen Muttergesellschaft aufgenommen.

20 % für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten. Es waren 35 eigene und 15 Leiharbeitnehmer beschäftigt. Auf einer Betriebsversammlung wurden diese über die Stellung des Insolvenzantrags und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen informiert und umfassend über den Ablauf des Insolvenzverfahrens, die aktuelle Unternehmenssituation und die geplanten Maßnahmen aufgeklärt. Wegen der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes wurde Kontakt mit einer Sparkasse aufgenommen und der Antrag bie der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht. Die Arbeitgeberfunktion wurde übernommen, Kündigungen bzw. Freistellungen ausgesprochen.

20 % für die Prüfung komplexer Rechtsfragen im Lebensmittelrecht, da ein besonderes Regelwerk bei dem Handel mit frischem sowie tiefgekühlter Seafood zu beachten war. Dies war mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden. Es war sicherzustellen und zu überwachen, dass die besonderen Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb erfüllt waren. Kontrollberichte wurden eingehend geprüft.

15 % für die Auseinandersetzungen mit der Factoringspartnerin der Schuldnerin. Es wurde eine vertraglich vereinbarte Globalzession geltend gemacht, die streitig war. Daher wurde eine Treuhandvereinbarung verhandelt.

15 % für Auslandsbezug, da die Schuldnerin international tätig war. Es bestanden internationale Kundenkontakte sowie Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten im Ausland, vor allem in Dänemark, Norwegen, Niederlande und Frankreich. Der Geschäftsführer und die beiden Gesellschafter waren ebenfalls im Ausland ansässig. Die Korrespondenz erfolgte zumeist in englischer Sprache. Für die Geschäftsbeziehungen galt vielfach ausländisches Recht, was gesonderte Prüfungen erforderte.

10 % wegen der mangelnden Mitwirkung des Geschäftsführers und der aufwendigen Vermögensermittlung. Trotz mehrfacher Aufforderung wurden Unterlagen nicht oder nur lückenhaft eingereicht. Bei der ersten Ortsbegehung wurden nicht alle Informationen erteilt bzw. Informationen zu der gelagerten Ware vorenthalten.

43,67 % für die Betriebsfortführung mit 35 Arbeitnehmern und 15 Leiharbeitern. Die vorhandenen betriebswirtschaftlichen Daten wurden ausgewertet. Es wurde ein Ertrags- und Liquiditätsplan erarbeitet. Es fand ein sehr detailliertes Controlling der wöchentlich aktualisierten Finanzplanung statt. Es wurden zeitintensive Preisverhandlungen geführt. Aufgrund der vorgefundenen Tiefkühlware und dem Risiko eines hohen Preisverfalls bestand ein schneller Verwertungsdruck. Es wurden intensive Verhandlungen mit dem Lagerhalter wegen offener Forderungen geführt. Es fand ein nahezu täglicher Austausch mit dem Unternehmen, den Mitarbeitern und der Leiterin der Finanzen statt.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 127.402,43 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 43,67 % ergibt.

In der Gesamtschau wird ein Zuschlag von insgesamt 110 % als angemessen erachtet, da sich die Tätigkeiten für einzelne zuschlagsrelevante Bereiche, wie z. B. Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Auslandbezug, komplexe Rechtsfragen, überschnitten haben und eine Doppelberücksichtigung nicht möglich ist. Ferner wurden Angelegenheiten in den Bereichen Investorenprozess, betriebswirtschaftliche Beratung/Controlling, arbeitsrechtliche Beratung, Lohnbuchhaltung und Insolvenzgeldvorfinanzierung delegiert. Dies führte zwar zu keiner vollständigen Entlastung des vorläufigen Insolvenzverwalters, hat jedoch dennoch eine Kürzung der beantragten Zuschläge zur Folge.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 16.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 78/25 · Royal Fresh Fish GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 78/25
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 208658
12 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Fresh Fish GmbH, Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208658), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Cuxhaven, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 78/25 · Royal Fresh Fish GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 78/25
Wirksam am
04.11.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208658
12 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Fresh Fish GmbH, Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208658), hat der Insolvenzverwalter am 06.10.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Cuxhaven, 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 78/25 · Royal Fresh Fish GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 78/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208658
12 IN 78/25 : Über das Vermögen der Royal Fresh Fish GmbH, Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208658), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322739 0, Fax: 0421-322739 200.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.11.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 11.12.2025, 10:30 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 02.10.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 78/25 · Royal Fresh Fish GmbH · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 78/25
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208658
12 IN 78/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Royal Fresh Fish GmbH, Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208658), ist am 05.08.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322739 0, Fax: 0421-322739 200 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 05.08.2025

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Veränderungen
HRB 208658 HRB 208658: Royal Fresh Fish GmbH, Cuxhaven, Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhaven. Neue Geschäftsanschrift: Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven. Bestellt als Geschäftsführer: Frydkjaer, Carsten, Frederiksh…
HRB 208658: Royal Fresh Fish GmbH, Cuxhaven, Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhaven. Neue Geschäftsanschrift: Neufelder Straße 37 - 41, 27472 Cuxhaven. Bestellt als Geschäftsführer: Frydkjaer, Carsten, Frederikshavn / Dänemark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nielsen, Lars, Saeby / Dänemark, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Frydkjaer, Peter, Frederikshavn/Dänemark, *XX.XX.XXXX; Nielsen, Lars, Saeby/Dänemark, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 208658 HRB 208658: Royal Fresh Fish GmbH, Cuxhaven, Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2021. Geschäftsanschrift: Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhav…
HRB 208658: Royal Fresh Fish GmbH, Cuxhaven, Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2021. Geschäftsanschrift: Schleusenstraße 2, 27472 Cuxhaven. Gegenstand: Der Import, die Produktion, die Verarbeitung, der Handel, der Verkauf und der Export von Fisch und Meeresfrüchten, insbesondere von frischem oder aufgetautem Fischprodukten, einschließlich Hilfs- und Nebengeschäften sowie alle hiermit unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nielsen, Lars, Saeby / Dänemark, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.