HRB 718446

ROWI Präzisionstechnik GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pforzheim

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Registerdaten

Sitz
Pforzheim
Datenstand
2024-03-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
25.04.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 13.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 + 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 13.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
23.03.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 19.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22, 23 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 19.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
11.01.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass das Amt des bisherigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Th. Schmid durch dessen Tod am 28.12.2020 beendet
ist.
2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus J. Schneeberger,
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart bestellt.
Begründung:
Aufgrund des Todes des bisherigen Insolvenzverwalters war die Bestellung eines
neuen Insolvenzverwalters erforderlich. Der neu bestellte Insolvenzverwalter
ist in der Kanzlei des verstorbenen Insolvenzverwalters tätig, bereits mit dem
Verfahren vertraut und Fachanwalt für Insolvenrecht. Die sachgerechte
Weiterbearbeitung des Verfahrens ist damit gewährleistet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 07.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
21.09.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 17.09.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 17.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
18.10.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Reinhard Th. Schmid, Hasenbergsteige 5,
70178 Stuttgart wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.12.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 115.301,00 EUR
auszugehen.
Dem vorläufigen. Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen. Die geltend gemachten Zuschläge sind aus den im Antrag
dargestellten Gründen angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die Auslagen waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 16.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
23.09.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

Beschluss:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung
beantragt.
Die Verfahrensbeteilgten erhalten Gelegenheit zu dem Antrag binnen 2 Wochen
Stellung zu nehmen.
Die geltend gemachte Berechnungsgrundlage beträgt 115.301,00 EUR. Zuschläge
werden geltend gemacht. Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 20.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 718446 HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 3 IN 142/18) …
HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 3 IN 142/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
09.01.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, Gymnasiumstraße 153, 75173 Pforzheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 08.01.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 09.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
27.12.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, Gymnasiumstraße 153, 75173 Pforzheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -

1. Das am 01.10.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
27.12.2018 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schmid
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 14.03.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal 238 N, EG, Lindenstraße 8, Amtsgericht Pforzheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 14.03.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal 238 N, EG, Lindenstraße 8, Amtsgericht Pforzheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 27.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 142/18 · ROWI Präzisionstechnik GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 142/18
Wirksam am
04.10.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 718446
3 IN 142/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

ROWI Präzisionstechnik GmbH, Bleichstraße 56-68, 75173 Pforzheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Tung Truong, Gymnasiumstraße 153, 75173 Pforzheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718446
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.10.2018 um 14:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Th. Schmid
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 02.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 718446 HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Eintragung lfd. Nr. 4 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 hat…
HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Eintragung lfd. Nr. 4 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Veränderungen
HRB 718446 HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesch…
HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 mit Nachtrag vom 11.01.2017 auf 2.205.555,00 EUR erhöht.
Veränderungen
HRB 718446 HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Nguyen, Trong Luat, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Nguyen, Trong Luat, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 718446 HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Kaulbachstraße 48, 75175 Pforzheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Tung, Truong Than…
HRB 718446: ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Kaulbachstraße 48, 75175 Pforzheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Bleichstraße 56 - 68, 75173 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Tung, Truong Thanh, Da Nang City / Vietnam, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 718446 HRB 718446:ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Kaulbachstraße 48, 75175 Pforzheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2010 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterv…
HRB 718446:ROWI Präzisionstechnik GmbH, Pforzheim, Kaulbachstraße 48, 75175 Pforzheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2010 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88506) nach Pforzheim verlegt. Geschäftsanschrift: Kaulbachstraße 48, 75175 Pforzheim. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Präzisionsdreh- und Frästeilen, Schweißkonstruktionen, die Montage von Baugruppen und Systemen sowie von Präzisionsstanz- und Biegeteilen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Herstellung und der Vertrieb von Uhrgehäusen, Uhren und Uhrbändern, insbesondere der Marke "ROWI", Schmuckwaren, artverwandten Metallwaren und Accessoirs in Edelmetall und in Unecht. Stammkapital: 1.425.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nguyen, Trong Luat, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.