HRB 30753

Rotor Bikes GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Queckstraße 21, 04177 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.07.2024
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sebastian Billhardt

Leipzig

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BILLHARDT BIKES GmbH Leipzig

Gegenstand des Unternehmens

Der Bau von Fahrrädern sowie deren Verkauf nebst Zubehör.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1047/24 · Rotor Bikes GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1047/24
Wirksam am
26.07.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 30753
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1047/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rotor Bikes GmbH, Queckstraße 21, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30753
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Billhardt

- wurde die Tagesordnung des im Eröffnungsbeschluss bestimmten Termins zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Leipzig - anberaumt auf Donnerstag, 05.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig - ergänzt

weiterer Tagesordnungspunkt:

Zustimmung zum
Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebs im Ganzen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1047/24 · Rotor Bikes GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1047/24
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 30753
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1047/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rotor Bikes GmbH, Queckstraße 21, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30753
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Billhardt

- wurde am 01.07.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 31980100 Telefax: 0341 31980110 Email geschäftlich: leipzig@stapper.in

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 05.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 05.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1047/24 · Rotor Bikes GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1047/24
Wirksam am
04.06.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 30753
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1047/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rotor Bikes GmbH, Queckstraße 21, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30753
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Billhardt

ergeht am 04.06.2024 nachfolgende Entscheidung:

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 04.06.2024 um 13:22 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft,
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30753 HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Queckstraße 21, 04177 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.800,00 EUR auf 35.800,00 EUR und die Neufassung des …
HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Queckstraße 21, 04177 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.800,00 EUR auf 35.800,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Stammkapital. Neuer Gegenstand: Der Bau von Fahrrädern sowie deren Verkauf nebst Zubehör. Neues Stammkapital: 35.800,00 EUR.
Veränderungen
HRB 30753 HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Erich-Zeigner-Allee 64 A, 04229 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Queckstraße 21, 04177 Leipzig.
HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Erich-Zeigner-Allee 64 A, 04229 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Queckstraße 21, 04177 Leipzig.
Veränderungen
HRB 30753 HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Erich-Zeigner-Allee 64 A, 04229 Leipzig.
HRB 30753: Rotor Bikes GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Erich-Zeigner-Allee 64 A, 04229 Leipzig.
Veränderungen
HRB 30753 HRB 30753:BILLHARDT BIKES GmbH, Leipzig, Zweinaundorfer Straße 9, 04318 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firm…
HRB 30753:BILLHARDT BIKES GmbH, Leipzig, Zweinaundorfer Straße 9, 04318 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Rotor Bikes GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb des Handelsgeschäfts des einzelkaufmännischen Unternehmens "ROTOR BIKES e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 15658) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRB 30753 HRB 30753:BILLHARDT BIKES GmbH, Leipzig, Zweinaundorfer Straße 9, 04318 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2014. Geschäftsanschrift: Zweinaundorfer Straße 9, 04318 …
HRB 30753:BILLHARDT BIKES GmbH, Leipzig, Zweinaundorfer Straße 9, 04318 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2014. Geschäftsanschrift: Zweinaundorfer Straße 9, 04318 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: (1) der Bau von Fahrrädern sowie deren Verkauf nebst Zubehör. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Billhardt, Sebastian, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.