HRB 8119
Rothstein Verwaltungs-GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tillmannsstraße 31, 58135 HagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 13.01.2022
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Rothstein
Hagen
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Rothstein GmbH & Co. KG
HRA 5392 · Amtsgericht Hagen
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der Rothstein GmbH & Co. KG.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 109 IN 102/21 · Rothstein Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 102/21
- Wirksam am
- 15.03.2022
- Registerbezug
- Hagen, HRB 8119
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8119 eingetragenen Rothstein Verwaltungs-GmbH, Tillmannstr. 31, 58135 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Rothstein, Preußerstr. 29, 58135 Hagen
wird Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva, Grünstr. 16, 58095 Hagen zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst Prüfung der durch den Insolvenzverwalter aus dem Parallelverfahren 100 IN 101/21 angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
109 IN 102/21
Amtsgericht Hagen, 14.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8119 HRB 8119: Rothstein Verwaltungs-GmbH, Hagen, Tillmannsstraße 31, 58135 Hagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 102/21) vom 07.01.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahr…
Forderungsprüfung 109 IN 102/21 · Rothstein Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 102/21
- Wirksam am
- 10.01.2022
- Registerbezug
- Hagen, HRB 8119
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8119 eingetragenen Rothstein Verwaltungs-GmbH, Tillmannstr. 31, 58135 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Peter Rothstein, Preußerstr. 29, 58135 Hagen
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der Rothstein GmbH & Co. KG
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.01.2022, um 13:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Grünstr. 16, 58095 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.03.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 102/21
Hagen, 07.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8119 Rothstein Verwaltungs-GmbH, Hagen, Tillmannsstraße 31, 58135 Hagen. Bestellt zum Geschäftsführer: Rothstein, Peter, Hagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Rothstein, Ger…
HRB 8119 Rothstein Verwaltungs-GmbH, Hagen, Tillmannsstraße 31, 58135 Hagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. Dezember 2008. Geschäftsanschrift: Tillmannsstraße 31, 58135 Hagen. Gege…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.