HRA 201424
Roth GmbH & Co. KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Isenbüttel
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Registerdaten
- Sitz
- Isenbüttel
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 04.03.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
Amtsgericht Gifhorn, 04.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 08.09.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 125 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.886.111,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit im vorläufigen Verfahren Zuschläge in Höhe von insgesamt 145% geltend gemacht. So werden sehr ausführlich die Bemühungen um Aus- und Absonderungsrechte geschildert, ferner die Bestrebungen, den Betrieb zu erhalten und fortzuführen sowie eine Auffanggesellschaft und Betriebsveräußerung zu installieren. Für die Ausübung der Arbeitgeberfunktion und die damit verbundenen Insolvenzgeldvorfinanzierungen für 120 Mitarbeiter, die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit und die Bearbeitung von rechtlich und tatsächlich komplexen Verhältnissen bezüglich der Betriebsschließungs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherungen wurden ebenfalls Zuschläge beantragt und hierzu umfassend im Antrag vom 08.06.2023 vorgetragen.
Im Wege der Gesamtschau wurden Abschläge in Höhe von 20% angesetzt wegen vorliegender tatbestandlicher Überschneidungen.
Bereits als Sachverständiger mit Gutachten vom 24.06.2020 sowie mit Bericht vom 18.09.2020 gemäß § 156 InsO hat der Insolvenzverwalter ausführlich zum Verfahren berichtet, sodass die im Antrag auf Festsetzung der vorläufigen Verwaltervergütung vom 08.06.2023 gemachten Angaben nachvollzogen werden konnten. Die geltend gemachten Zuschläge erscheinen begründet und festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 06.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 14.08.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 09.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 19.07.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
EUR
1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV, §§ 13,14 RVG
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen gemäß Nr. 7008 VV (pauschal) zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg wird aufgegeben, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse an den Sonder-Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.05.2022 beantragte der Sonder-Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung des Sonder-Insolvenzverwalters regelt sich grundsätzlich nach den Vorschriften der InsVV. Hat der Sonder-Insolvenzverwalter jedoch lediglich die Aufgabe, einzelne Ansprüche zu prüfen, zur Tabelle anzumelden oder anderweitig rechtlich durchzusetzen, kann die Vergütung nicht höher festgesetzt werden, als sie nach § 5 InsVV beansprucht werden könnte, wenn der Sonder-Insolvenzverwalter nach dieser Vorschrift für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu vergüten wäre.
Vorliegend wurde der Sonder-Insolvenzverwalter zur Prüfung der angemeldeten Forderung lfd. Nr. 49 bestellt. Die Höhe der zu prüfenden Forderung beträgt EUR. Dieser Betrag bildet die Berechnungsgrundlage.
VV RVG 2003-2303 regelt die Gebühren in sonstigen Angelegenheiten. Bei dem Gebührentatbestand Nr. 2300 VV kann eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 bis 2,5 festgesetzt werden. Die gesetzliche Mittelgebühr beträgt 1,3.
Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß. Es besteht kein Anlass, von der Mittelgebühr abzuweichen. Eine Erhöhung wurde nicht geltend gemacht. Der Insolvenzverwalter wurde zur beantragten Festsetzung gehört, er hat der Festsetzung in der beantragten Höhe zugestimmt.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus RVG Nr. 7002 VV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus RVG Nr. 7008 VV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201424 HRA 201424: Roth GmbH & Co. KG, Isenbüttel, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
KG, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRA 201424), vertr. d.: 1.
Roth Verwaltungsgesellschaft mbH, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tell Roth, Gehrenkamp 1A, 38550
Isenbüttel, (Geschäftsführer), 1.2. Heinrich Roth, Sonnenweg 1, 38518 Gifhorn,
(Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Franc Zimmermann, Rathausstraße 1,
38518 Gifhorn zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis
ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Frhr. v.d. Busche als
Insolvenzverwalter zur laufenden Nummer 0/49 angemeldeten Forderung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 02.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 11.09.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
Isenbüttel (AG Hildesheim, HRA 201424), vertr. d.: 1. Roth
Verwaltungsgesellschaft mbH, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tell Roth, Gehrenkamp 1A, 38550
Isenbüttel, (Geschäftsführer), 1.2. Heinrich Roth, Sonnenweg 1, 38518 Gifhorn,
(Geschäftsführer), ist am 01.07.2020 um 14:11 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d.Bussche, Lange Straße 25,
29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.09.2020, 13:00 Uhr, Saal 118,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Gifhorn, 10.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 03.07.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
Isenbüttel (AG Hildesheim, HRA 201424), vertr. d.: 1. Roth
Verwaltungsgesellschaft mbH, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tell Roth, Gehrenkamp 1A, 38550
Isenbüttel, (Geschäftsführer), 1.2. Heinrich Roth, Sonnenweg 1, 38518 Gifhorn
(Geschäftsführer), ist am 01.07.2020 um 14.11 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d.Bussche, Lange Straße 25,
29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.09.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Prüfungstermin ist der 30.09.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.09.2020)
und dem vorstehend genannten Termin, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden (30.09.2020) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zum Prüfungstermin keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn,
38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 03.07.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 62/20 · Roth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 62/20
- Wirksam am
- 03.04.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201424
Co. KG, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel (AG Hildesheim, HRA 201424), vertr. d.:
1. Roth Verwaltungsgesellschaft mbH, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tell Roth, Gehrenkamp
1A, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), 1.2. Heinrich Roth, (Geschäftsführer),
ist am 03.04.2020 um 07.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d.Bussche, Lange Straße 25,
29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 bestellt
worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen
werden.
Amtsgericht Gifhorn, 03.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201424 HRA 201424: Roth GmbH & Co. KG, Isenbüttel, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel. Prokura erloschen: Krenz, Meike, Gifhorn, *XX.XX.XXXX.
HRA 201424 HRA 201424: Roth GmbH & Co. KG, Isenbüttel, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel. Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Roth Verwaltungsgesellschaft mbH, Isenbüttel (Amtsgeri…
HRA 201424 Roth GmbH & Co. KG, Isenbüttel, Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gehrenkamp 1a, 38550 Isenbüttel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellsc…
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