HRB 101216 früher Amtsgericht Wolfsburg

Roth Catering GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wolfsburg

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Registerdaten

Sitz
Wolfsburg
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 32/20 · Roth Catering GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 32/20
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101216
25 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roth Catering GmbH, Wolfsburger Landstraße 22 a, 38442 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101216), vertr. d.: Tell Roth, Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 1.292.154,06 EUR nebst Zuschlägen i.H.v. 0,2 %) durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 18.02.2026 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 32/20 · Roth Catering GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 32/20
Wirksam am
17.09.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101216
Geschäfts-Nr. 25 IN 32/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Roth Catering GmbH, Wolfsburger Landstraße 22 a, 38442 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101216),
vertreten durch:
Tell Roth, Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 07.07.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 1.292.154,06 EUR die Festsetzung seiner Vergütung nebst Zuschlägen i.H.v. 20 % und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.

Amtsgericht Wolfsburg 22.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 32/20 · Roth Catering GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 32/20
Wirksam am
30.03.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101216
25 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roth Catering
GmbH, Wolfsburger Landstraße 22 a, 38442 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB
101216), vertr. d.: Tell Roth, Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wolfsburg, 29.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 101216 HRB 101216: Roth Catering GmbH, Wolfsburg, Wolfsburger Landstraße 22, 38442 Wolfsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (25 IN 32/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
HRB 101216: Roth Catering GmbH, Wolfsburg, Wolfsburger Landstraße 22, 38442 Wolfsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (25 IN 32/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 32/20 · Roth Catering GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 32/20
Wirksam am
03.07.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101216
25 IN 32/20: Über das Vermögen der Roth Catering GmbH, Wolfsburger Landstraße
22 a, 38442 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101216), vertr. d.: Tell Roth,
Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2020 um 11:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. von dem Bussche, Lange Str.
25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail:
DANNENBERG@BSB-INSO.DE, Internet: WWW.BSB-INSO.DE.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.09.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 01.10.2020, 09:30 Uhr, Saal A,
Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Gemäß § 149 Abs. 1 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten zu
hinterlegen sind bei dem Amtsgericht Wolfsburg. Vorhandenes Geld ist, soweit es
nicht zur Fortführung der Geschäfte benötigt wird, auf einem gesonderten
Insolvenzkonto anzulegen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Die Löschungsfristen sind folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus
kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 02.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 32/20 · Roth Catering GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
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Aktenzeichen
25 IN 32/20
Wirksam am
03.04.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101216
25 IN 32/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Roth
Catering GmbH, Wolfsburger Landstraße 22 a, 38442 Wolfsburg (AG Braunschweig,
HRB 101216), vertreten durch Tell Roth, Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel
(Geschäftsführer), ist am 02.04.2020 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. von dem Bussche, Lange Str. 25,
29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail:
DANNENBERG@BSB-INSO.DE, Internet: WWW.BSB-INSO.DE bestellt worden.

Amtsgericht Wolfsburg

Wolfsburg

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