HRB 13490
Rostocker Tafel gGmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rostock
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Registerdaten
- Sitz
- Rostock
- Datenstand
- 2024-11-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 13490 HRB 13490: Rostocker Tafel gGmbH, Rostock, Bergstraße 10, 18057 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Pürckhauer, Vera, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 13490: Rostocker Tafel gGmbH, Rostock, Bergstraße 10, 18057 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Pürckhauer, Vera, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13490 HRB 13490: Rostocker Tafel gGmbH, Rostock, Bergstraße 10, 18057 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2016. Geschäftsanschrift: Bergstraße 10, 18057 Rostock. Gegensta…
HRB 13490: Rostocker Tafel gGmbH, Rostock, Bergstraße 10, 18057 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2016. Geschäftsanschrift: Bergstraße 10, 18057 Rostock. Gegenstand: Die Rostocker Tafel gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen. Diesen Zweck erfüllt die Gesellschaft insbesondere dadurch, dass sie noch verwendungsfähige Nahrungsmittel sammelt und an verschiedenen Ausgabestellen der Hansestadt Rostock an bedürftige Menschen im Sinne der geltenden Abgabeordnung abgibt. Es kann sich dabei auch um andere Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs, wie bspw. Möbel und Kleidung, handeln. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, weitere Tätigkeiten zur Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen ausüben. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt als Ziel ihrer Arbeit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Insbesondere darf die Gesellschaft zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, betreiben, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Anteilseigner erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch sonst keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Rostocker Tafel gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern gleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. (VR Rostock; 893), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Blum-Pürckhauer, Vera, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rostocker Tafel e.V., Rostock (Amtsgericht Rostock VR 1421) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.