HRB 1261

Rosseburg Bau GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dahlem

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Registerdaten

Sitz
Dahlem
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 40/22 · Rosseburg Bau GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 40/22
Wirksam am
19.09.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1261
56 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosseburg Bau GmbH, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem (AG Lüneburg, HRB 1261), vertr. d.: Wolfgang Szerzant, Hohe Eichen 4, 21368 Boitze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.10.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 18.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 40/22 · Rosseburg Bau GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 40/22
Wirksam am
06.12.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1261
56 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosseburg Bau GmbH, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem (AG Lüneburg, HRB 1261), vertr. d.: Wolfgang Szerzant, Hohe Eichen 4, 21368 Boitze, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.08.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.024.285,53 EUR zugrunde gelegt.

Entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters wurden die Anfechtungsansprüche in Höhe von 78.000 € nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, sind Anfechtungsansprüche nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, da diese erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und somit nicht dem Vermögen der Schuldnerin zum Zeitpunkt des Eröffnungsverfahrens hinzuzurechnen sind (BGH Beschluss vom 20.11.2014 - IX ZR 275/13, BGH v. 07.02.2013 - IX ZB 286/11, BGH v. 23.09.2010 - IX ZB 204/09, BGH v. 11.03.2010 - IX ZB 122/08, BGH v. 18.12.2008 - IX ZB 46/08, BGH v. 14.12.2005 - IX ZB 268/24).

Die Absonderungsrechte wurden auf Grund des ergänzenden Vortrags zur erheblichen Befassung vom 31.08.2023 in die Berechnungsgrundlage einbezogen.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Daneben macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 50 % für die den Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem Vergütungsfestsetzungsantrag verwiesen. Eine Vergleichsberechnung gemäß BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08 ist nicht erforderlich, da die Betriebsfortführung gemäß Angabe des Insolvenzverwalters nicht zu einem Überschuss geführt hat.

Der Zuschlag ist entstanden und erscheint auch gesamtbetrachtend der Höhe angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 05.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 40/22 · Rosseburg Bau GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 40/22
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1261
56 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosseburg Bau GmbH, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem (AG Lüneburg, HRB 1261), vertr. d.: Wolfgang Szerzant, Hohe Eichen 4, 21368 Boitze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 27.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 40/22 · Rosseburg Bau GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 40/22
Wirksam am
05.12.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1261
56 IN 40/22: Über das Vermögen der Rosseburg Bau GmbH, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem (AG Lüneburg, HRB 1261), vertr. d.: Wolfgang Szerzant, Hohe Eichen 4, 21368 Boitze, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail: inso@kanzlei-koenemann.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.02.2023, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.12.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 40/22 · Rosseburg Bau GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 40/22
Wirksam am
05.10.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1261
56 IN 40/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rosseburg Bau GmbH, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem (AG Lüneburg, HRB 1261), vertr. d.: Wolfgang Szerzant, Hohe Eichen 4, 21368 Boitze, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2022 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail: inso@kanzlei-koenemann.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 05.10.2022

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Veränderungen
HRB 1261 HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bagung, Britta, Nahrendorf, *XX.XX.XXXX; Ziegenbein, Kolj…
HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bagung, Britta, Nahrendorf, *XX.XX.XXXX; Ziegenbein, Kolja, Seevetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1261 HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals …
HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 0,41 EUR auf 25.565,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr u.a. auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun neuer Unternehmensgegenstand: Straßenbau, Tiefbau und Ausführung von Gütertransporten. Kapital geändert, nun: 25.565,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kruse, Karl-Heinz jun., Dahlem, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Szerzant, Wolfgang, Boitze OT Neetzendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Szerzant, Wolfgang, Boitze OT Neetzendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1261 HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Prokura erloschen: Kruse, Ursula, Dahlenburg.
HRB 1261: Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem. Prokura erloschen: Kruse, Ursula, Dahlenburg.
Veränderungen
HRB 1261 HRB 1261:Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem.Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Kruse, Karl-Heinz jun., Dahlem, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 1261:Rosseburg Bau GmbH, Dahlem, Hauptstraße 14, 21368 Dahlem.Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Kruse, Karl-Heinz jun., Dahlem, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Szerzant, Wolfgang, Boitze OT Neetzendorf, *XX.XX.XXXX.

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