HRA 31829

Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70j IN 245/25 · Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 245/25
Wirksam am
01.06.2026
Registerbezug
Köln, HRA 31829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 245/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31829 eingetragenen Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Turmstraße 4, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 86902 eingetragene Rosenrot Köln Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Turmstraße 4, 50733 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Koch, Turmstr. 4, 50733 Köln,

Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 04.03.2026 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die HRA-Nummer der Schuldnerin wie folgt lautet: HRA 31829 (nicht: HRA 86902).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Köln, 01.06.2026
Amtsgericht

Lachenmaier
Richter am Amtsgericht

70j IN 245/25
Amtsgericht Köln, 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 31829 HRA 31829: Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Köln, Turmstraße 4, 50733 Köln. Kommanditgesellschaft. Nach Firmenänderung (bisher: Rosenrot Gastronomie Köln UG & Co. KG): Nach Verlegu…
HRA 31829: Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Köln, Turmstraße 4, 50733 Köln. Kommanditgesellschaft. Nach Firmenänderung (bisher: Rosenrot Gastronomie Köln UG & Co. KG): Nach Verlegung des Sitzes von Grevenbroich (bisher: Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 7244) und Änderung der Geschäftsanschrift: Turmstraße 4, 50733 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Verlegung des Sitzes von Grevenbroich (bisher: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 16231) Persönlich haftender Gesellschafter: Rosenrot Köln Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Köln (Amtsgericht Köln HRB 86902), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.