HRB 29876

Rosenowski Stahlbau GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meerane

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Registerdaten

Sitz
Meerane
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 319 IN 2031/23 · Rosenowski Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 2031/23
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29876
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 2031/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosenowski Stahlbau GmbH, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hilbig
vertreten durch den Geschäftsführer Korbinian Baier

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 02.06.2025 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter 65 % der Regelvergütung aus einer Berechnungsgrundlage von 423.646,87 EUR nebst Auslagenpauschale sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt, §§ 10, 11 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 319 IN 2031/23 · Rosenowski Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 2031/23
Wirksam am
16.05.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29876
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 2031/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosenowski Stahlbau GmbH, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hilbig
vertreten durch den Geschäftsführer Korbinian Baier

ergeht am 12.05.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Stellungnahmen der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 07.05.2025 sind bis zum 26.05.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.

3. Der Antrag liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

4. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 319 IN 2031/23 · Rosenowski Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 2031/23
Wirksam am
03.03.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29876
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 2031/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rosenowski Stahlbau GmbH, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hilbig
vertreten durch den Geschäftsführer Korbinian Baier

ergeht am 01.03.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbau) wird am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andrè Müller
c/o insa/res Müller - Hahn lnsolvenzverwaltung GbR
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.04.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 28.05.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 2031/23 · Rosenowski Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 2031/23
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29876
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 2031/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rosenowski Stahlbau GmbH, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29876
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hilbig
vertreten durch den Geschäftsführer Korbinian Baier

- wurde am 20.12.2023 um 11:07 Uhr Andrè Müller, Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz, Website www.insares.de, Telefon geschäftlich 0371 444390, Telefax 0371 4443911, Email geschäftlich info-ch@insares.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29876 HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Veit, Jonny, Remse, *XX.XX.XXXX. Änderung Wohnort Geschäftsführer: Baier, Korbinian, Dacha…
HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Veit, Jonny, Remse, *XX.XX.XXXX. Änderung Wohnort Geschäftsführer: Baier, Korbinian, Dachau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 29876 HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Bestellt: Geschäftsführer: Veit, Jonny, Remse, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Bestellt: Geschäftsführer: Veit, Jonny, Remse, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 29876 HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2015. Geschäftsanschrift: Waldenburger Straße 22, 08…
HRB 29876: Rosenowski Stahlbau GmbH, Meerane, Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2015. Geschäftsanschrift: Waldenburger Straße 22, 08393 Meerane. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Metall- und Stahlkonstruktionen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baier, Korbinian, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hummer, Steffen, Meerane, *XX.XX.XXXX.

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