HRB 6404

Ropal Innovative Coatings GmbH

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burgwald

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Registerdaten

Sitz
Burgwald
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ropal Innovative Coatings GmbH Allendorf (Eder)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
31.03.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 85 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 809.113,99 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 15 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 05.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
22.03.2024
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 641.039,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 258.969,17 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Marburg, 21.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
08.05.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal
Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB
6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg,
(Prozesspfleger), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 29.05.2019, 10:15 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn. Tagesordnung: Zustimmung der
Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Kaufvertrages zur Übernahme des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin durch die HEWI-Gruppe gemäß Angebot vom
17.04.2019. Im Falle einer beschlussunfähigen Gläubigerversammlung gilt die
Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung als erteilt.

Das gegenständliche Angebot kann in den gerichtlichen Akten eingesehen werden.

Marburg/Lahn, 06.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
11.04.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
Geschäfts-Nr. 22 IN 55/18 (24)

In dem Insolvenzverfahren Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3,
35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee
18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 10.04.2019
nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 15.05.2019 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 10.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6404 HRB 6404: Ropal Innovative Coatings GmbH, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6404: Ropal Innovative Coatings GmbH, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
29.06.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): Über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den
Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne,
Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist am 29.06.2018 um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.08.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 08.08.2018, 11:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 12.09.2018, 10:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 29.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 55/18 (24) · Ropal Innovative Coatings GmbH · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Wirksam am
04.05.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 6404
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Ropal
Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB
6404), ist am 04.05.2018 um 08:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen
sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet
worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312
bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 04.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6404 HRB 6404: Ropal Innovative Coatings GmbH, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 6404: Ropal Innovative Coatings GmbH, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6404 HRB 6404:Ropal Innovative Coatings GmbH, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Sitzverlegung nach Burgwald und mit ihr die Änderung des …
HRB 6404:Ropal Innovative Coatings GmbH, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Sitzverlegung nach Burgwald und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.beschlossen. Neuer Sitz: Burgwald. Geschäftsanschrift: Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald.
Neueintragungen
HRB 6404 Ropal Innovative Coatings GmbH, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.201…
Ropal Innovative Coatings GmbH, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, bisher: Kronen tausend931 GmbH und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 70601) nach Allendorf (Eder) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Gegenstand: Der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten sowie die Vergabe von Lizenzen, insbesondere im Bereich des Beschichtungssystems "ChromOptics" und die Anwendung von entsprechenden Herstellungsverfahren sowie aller artverwandten Tätigkeiten. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft die Beschichtung und Lackierung von Substraten gleich welcher Art sowie die Entwicklung, Weiterentwicklung und Realisierung von Schichtsystemen bis hin zur Stellung von Anlagenplayout und Einfahren von Anlagen, insbesondere für das Beschichtungssystem "ChromOptics". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.