HRB 6165
Ropal Europe AG
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Auf den Rödern 3, 35099 BurgwaldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Burgwald
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Letzte Eintragung
- 09.07.2018
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Ropal Europe AG Allendorf (Eder)
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten sowie die Vergabe von Lizenzen, insbesondere im Bereich des Beschichtungssystems "Chrom-Optics" und die Anwendung von entsprechenden Herstellungsverfahren sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft die Beschichtung und Lackierung von Substraten gleich welcher Art sowie die Entwicklung, Weiterentwicklung und Realisierung von Schichtsystemen bis hin zur Stellung von Anlagenlayout und Einfahren von Anlagen, insbesondere für das Beschichtungssystem "ChromOptics".
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 86,44 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 196,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 70 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 34,45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 86.527,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 72.766,96 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.597.057,97 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 23.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 08.02.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
In dem Insolvenzverfahren Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG
Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037
Marburg, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 05.02.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 12.03.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 20.10.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 15.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 16.10.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 15.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 07.05.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist Termin
zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 29.05.2019, 09:45
Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn.
Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines
Kaufvertrages zur Übernahme des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin durch die
HEWI-Gruppe gemäß Angebot vom 17.04.2019. Im Falle einer beschlussunfähigen
Gläubigerversammlung gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3
Insolvenzordnung als erteilt.
Das gegenständliche Angebot kann in den gerichtlichen Akten eingesehen werden.
Marburg/Lahn, 06.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 06.09.2018
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist im
Bereich der Forderungsprüfung Sonderinsolvenzverwaltung zwecks Prüfung einer
Forderung angeordnet worden. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde bestimmt:
Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, 0561 3166 311, Fax: 0561
3166 312.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6165 HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 29.06.2018
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee
18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist am 29.06.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 08.08.2018, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 12.09.2018, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 29.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 54/18 (26)
- Wirksam am
- 04.05.2018
- Registerbezug
- Marburg, HRB 6165
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), ist am
04.05.2018 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher
Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312 bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 04.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6165 HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Nicht mehr Vorstand: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 6165 HRB 6165:Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).Die Hauptversammlung vom 30.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bur…
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.406.011,00 EUR a…
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 32.223,00 EUR auf …
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 157.466,00 EUR auf…
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Geschäftsanschrift: Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.03.2008 um bis zu EUR 2.000.000,00 (Bedingtes Kapit…
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 99.100,00 EUR auf …
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2008, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § …
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