HRB 6165

Ropal Europe AG

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Burgwald
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Letzte Eintragung
09.07.2018
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ropal Europe AG Allendorf (Eder)

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten sowie die Vergabe von Lizenzen, insbesondere im Bereich des Beschichtungssystems "Chrom-Optics" und die Anwendung von entsprechenden Herstellungsverfahren sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft die Beschichtung und Lackierung von Substraten gleich welcher Art sowie die Entwicklung, Weiterentwicklung und Realisierung von Schichtsystemen bis hin zur Stellung von Anlagenlayout und Einfahren von Anlagen, insbesondere für das Beschichtungssystem "ChromOptics".

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 86,44 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 196,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 70 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 34,45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 86.527,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 72.766,96 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.597.057,97 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Marburg, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
Geschäfts-Nr. 22 IN 54/18 (26)

In dem Insolvenzverfahren Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG
Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037
Marburg, (Prozesspfleger), wird für die bis zum 05.02.2021 nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl.
Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis
spätestens 12.03.2021 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der
Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben
wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
20.10.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
Az.: 22 IN 54/18 (26) In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Ropal
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
16.10.2020
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
Az.: 22 IN 54/18 (26) In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Ropal
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
07.05.2019
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe
AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist Termin
zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 29.05.2019, 09:45
Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn.
Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines
Kaufvertrages zur Übernahme des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin durch die
HEWI-Gruppe gemäß Angebot vom 17.04.2019. Im Falle einer beschlussunfähigen
Gläubigerversammlung gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3
Insolvenzordnung als erteilt.

Das gegenständliche Angebot kann in den gerichtlichen Akten eingesehen werden.

Marburg/Lahn, 06.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
06.09.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Europe
AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.:
Manfred Kuhne, Schwanallee 18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist im
Bereich der Forderungsprüfung Sonderinsolvenzverwaltung zwecks Prüfung einer
Forderung angeordnet worden. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde bestimmt:
Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, 0561 3166 311, Fax: 0561
3166 312.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 05.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6165 HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
29.06.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): Über das Vermögen der Ropal Europe AG, Auf den Rödern 3,
35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), vertr. d.: Manfred Kuhne, Schwanallee
18-20, 35037 Marburg, (Prozesspfleger), ist am 29.06.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.08.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 08.08.2018, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 12.09.2018, 10:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 29.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 54/18 (26) · Ropal Europe AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 54/18 (26)
Wirksam am
04.05.2018
Registerbezug
Marburg, HRB 6165
22 IN 54/18 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ropal
Europe AG, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6165), ist am
04.05.2018 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher
Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312 bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 04.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6165 HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Nicht mehr Vorstand: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 6165: Ropal Europe AG, Burgwald, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Nicht mehr Vorstand: Dornseif, Matthias, Frankenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6165 HRB 6165:Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).Die Hauptversammlung vom 30.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bur…
HRB 6165:Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).Die Hauptversammlung vom 30.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Burgwald beschlossen. Außerdem wurden die §§ 4 (Bekanntmachungen), 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 15 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht) geändert. Zusätzlich wurde § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mittels genehmigten Kapitals) geändert. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Burgwald. Geschäftsanschrift: Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.842.950,- EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.842.950 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).
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HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.406.011,00 EUR a…
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.406.011,00 EUR auf 3.685.900,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 und 09.12.2013 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 3.685.900,00 EUR. Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach erneuter Teilausnutzung nunmehr noch 0,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
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HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 32.223,00 EUR auf …
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 32.223,00 EUR auf 1.279.889,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.08.2013 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 1.279.889,00 EUR. Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach erneuter Teilausnutzung nunmehr noch 2.406.011,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
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HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 157.466,00 EUR auf…
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 157.466,00 EUR auf 1.247.666,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.07.2013 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 1.247.666,00 EUR. Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach erneuter Teilausnutzung nunmehr noch 2.438.234,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Veränderungen
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Geschäftsanschrift: Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Geschäftsanschrift: Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder).
Veränderungen
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.03.2008 um bis zu EUR 2.000.000,00 (Bedingtes Kapit…
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.03.2008 um bis zu EUR 2.000.000,00 (Bedingtes Kapital 2008/I) und um bis EUR 500.000,00 (Bedingtes Kapital 2008/II) bedingt erhöht. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2010 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29.08.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 3.190.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.190.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach erneuter Teilausnutzung nunmehr noch 2.694.800,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Veränderungen
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 99.100,00 EUR auf …
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 99.100,00 EUR auf 1.090.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.09.2012 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Neues Grundkapital: 1.090.200,00 EUR. Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2010) beträgt nach erneuter Teilausnutzung nunmehr noch 2.595.700,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Neueintragungen
HRB 6165 Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2008, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § …
Ropal Europe AG, Allendorf (Eder), Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2008, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 104595) nach Allendorf (Eder) beschlossen. Geschäftsanschrift: Besenacker 16, 35108 Allendorf (Eder). Gegenstand: Der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten sowie die Vergabe von Lizenzen, insbesondere im Bereich des Beschichtungssystems "Chrom-Optics" und die Anwendung von entsprechenden Herstellungsverfahren sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft die Beschichtung und Lackierung von Substraten gleich welcher Art sowie die Entwicklung, Weiterentwicklung und Realisierung von Schichtsystemen bis hin zur Stellung von Anlagenlayout und Einfahren von Anlagen, insbesondere für das Beschichtungssystem "ChromOptics". Grundkapital: 991.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Dornseif, Matthias, Frankenberg-Rengershausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.