HRB 7085

Romröder Transport GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Romrod

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Registerdaten

Sitz
Romrod
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem berichtigten Antrag vom 04.02.2026.

G r ü n d e:

Der Insolvenzverwalter hat am 02.10.2025 die Festsetzung einer Verwaltervergütung sowie Auslagen in Höhe von insgesamt EUR (brutto) beantragt. Mit Schreiben vom 20.01.2026 ist eine Zwischenverfügung durch das Gericht ergangen. Daraufhin hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2026 einen neuen Vergütungsantrag gestellt. Insoweit erfolgt die Festsetzung antragsgemäß
Da das Insolvenzverfahren vor dem 01.01.2021 beantragt worden ist, sind die bis zum 31.12.2020 geltenden Vorschriften der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung anzuwenden, § 19 Abs. 5 InsVV.

Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Absonderungsrechte werden bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV geschilderten Regelungen nicht berücksichtigt. Dieser Vorschrift wird Rechnung getragen, da der Insolvenzverwalter in seinem Antrag lediglich die einbehaltenen Feststellungs- und Verwertungskosten angesetzt hat, so auch Haarmeyer, Wutzke, Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung, 4. Auflage, § 1 Rn. 58.
Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat der Insolvenzverwalter die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden.
Die der Berechnungsgrundlage hinzuzusetzende Vorsteuer errechnet sich wie folgt:
Die Berechnungsgrundlage ohne die Vorsteuer beträgt insgesamt 72.122,12 EUR. Die Regelvergütung daraus würde EUR betragen. Als Auslagen würden 30% der Regelvergütung mithin EUR festgesetzt werden. Von den Auslagen ist ein Abzug von EUR vorzunehmen. Die Gesamtvergütung und Auslagen würde insgesamt ein Nettobetrag in Höhe von EUR ergeben. Die festzusetzende Umsatzsteuer darauf würde EUR betragen. Dieser Betrag ist unter Bezugnahme auf die oben erwähnten BGH-Rechtsprechung der Berechnungsgrundlage hinzuzusetzen.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Übernommenes Guthaben aus vorläufigem Verfahren
61.112,03 EUR
2.
Forderungseinzug
8.000,00 EUR
3.
Steuererstattungen
1.868,57 EUR
4.
sonstige Einnahmen
372,00 EUR
5.
Kassenbestand
449,52 EUR
6.
Feststellungskostenbeiträge
320,00 EUR
7.
zu erwartende Vorsteuer aus der Vergütung
4.383,49 EUR

Berechnungsgrundlage gesamt:
76.505,61 EUR

Die Beträge ergeben sich aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.

Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 250,- EUR je begonnenen Monat betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 6 angefangene Jahre angedauert. Es können somit 30% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um den zuvor geschilderten Maximalbetrag. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt EUR.
Kürzung der Auslagenpauschale:
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Schlussrechnung durch das Gericht wurde dem Insolvenzverwalter im gerichtlichen Schreiben vom 20.01.2026 mitgeteilt, dass die Entnahme von Buchführungskosten in Höhe von 42,84 EUR als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Denn hierbei handelt es sich um die Fremdvergabe der insolvenzrechtlichen Buchhaltung. Diese Tätigkeit darf ein Insolvenzverwalter nicht zulasten der Masse fremd vergeben. Der Insolvenzverwalter teilte in seiner Stellungnahme vom 04.02.2026 daraufhin mit, dass hier teilweise delegierbare und teilweise nicht delegierbare Ausgaben fremd vergeben und aus der Masse beglichen worden sind. Da eine Aufteilung nicht mehr möglich ist, hat der Verwalter in seinen berichtigten Vergütungsantrag den kompletten Betrag von der festzusetzenden Auslagenpauschale in Abzug gebracht. Da mittlerweile der insoweit geleistete Betrag auf 67,12 EUR angestiegen ist, wird die Auslagenpauschale antragsgemäß um diesen Wert gekürzt.
Die Auslagenpauschale wird daher auf EUR festgesetzt.

Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 12.05.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 40.184,36 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 527.476,03 EUR.

Gießen, 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Amtsgericht Gießen, 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
28.09.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, Software Center 5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: Mlojowsky@schultze-braun.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 30.05.2020.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.04.2020 angeordnet und hat bis zum 21.05.2020 angedauert. Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Da das Insolvenzverfahren vor dem 01.01.2021 beantragt worden ist, sind die bis zum 31.12.2020 geltenden Vorschriften der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung anzuwenden, § 19 Abs. 5 InsVV.

Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 124.080,12 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Liegen im Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung genauere Erkenntnisse hinsichtlich des Verkehrswertes vor, braucht diese Schätzung nicht mehr zu erfolgen, sondern es ist der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Dies ist auch geschehen im Beschluss des BGH vom 08.07.2004 (Rpfl. 04, Seite 64 f).
Da im vorliegenden Fall die in der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen Massegegenstände nunmehr verwertet worden sind, sind die tatsächlich erzielten Verwertungserlöse in die Berechnungsgrundlage einzusetzen. Diese Werte ergeben sich aus der mit dem Vergütungsantrag vorgelegten Summen- und Saldenliste.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Altforderungen
122.909,12 EUR
2.
Kfz-Steuererstattungen
479,00 EUR
3.
Feststellungskosten Avalbürgschaft
320,00 EUR
4.
sonstige Einnahmen
372,00 EUR

GESAMT:
124.080,12 EUR

Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR .

Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.

Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:
Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Erhöhungen wurden nicht beantragt. Gründe für das Ansetzen von Herabsetzungen sind nicht ersichtlich, sodass es beim Festsetzen der Regelvergütung verbleibt.
25% aus EUR ergeben EUR.

Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je begonnenen Monat beträgt.

Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 26.09.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
08.02.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 07.02.2022 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 14.03.2022 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 07.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
30.08.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertreten durch:
Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 25.08.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 28.09.2021 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 25.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
27.01.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),

vertreten durch:

Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 26.01.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß §
177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt.
Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 05.03.2021
bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die
Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 26.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7085 HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Prokura erloschen: Förderer, Eduard, Laubach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Prokura erloschen: Förderer, Eduard, Laubach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
22.05.2020
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20:

Über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen , HRB 7085),
vertr. d.: Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

ist am 21.05.2020 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, Software Center 5a,
35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60 .

Insolvenzforderungen sind bis zum 29.07.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind
gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.08.2020. Einwendungen
bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis
zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:

- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der
schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)

- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)

- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)

- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung
des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung
nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen
Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt,
§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 22.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 22/20 · Romröder Transport GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 22/20
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Gießen, HRB 7085
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 22/20:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Romröder Transport GmbH, Lutherstraße 32, 36329 Romrod (AG Gießen, HRB 7085),

vertreten durch:

Jürgen Baier, Lutherstraße 32, 36329 Romrod, (Geschäftsführer),

ist am 14.04.2020 um 19.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky,
Software Center 5a, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60
bestellt worden.

Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie
abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder
sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu
belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt
weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu
nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen,
Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 14.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7085 HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Czech, Siegfried, Gießen, *XX.XX.XXXX; Langstädtler, Heinz, Schrecksbach, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit …
HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Czech, Siegfried, Gießen, *XX.XX.XXXX; Langstädtler, Heinz, Schrecksbach, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Förderer, Eduard, Laubach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7085 HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Latta, Heinrich, Mücke, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Langstädtler,…
HRB 7085: Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Latta, Heinrich, Mücke, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Langstädtler, Heinz, Schrecksbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7085 Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Kümmel, Gernold, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX.
Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Nicht mehr Geschäftsführer: Kümmel, Gernold, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7085 Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod.Bestellt als Geschäftsführer: Czech, Siegfried, Gießen, *XX.XX.XXXX; Langstädtler, Heinz, Grünberg, *XX.XX.XXXX; Latta, Heinrich, Mücke, *XX.XX.…
Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod.Bestellt als Geschäftsführer: Czech, Siegfried, Gießen, *XX.XX.XXXX; Langstädtler, Heinz, Grünberg, *XX.XX.XXXX; Latta, Heinrich, Mücke, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 7085 Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2009 mit Änderung vom 17.09.2009. Geschäftsanschrift: Lutherstraße 32, 363…
Romröder Transport GmbH, Romrod, Lutherstraße 32, 36329 Romrod.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2009 mit Änderung vom 17.09.2009. Geschäftsanschrift: Lutherstraße 32, 36329 Romrod. Gegenstand: Durchführung von Transporten und Warenlagerungen aller Art, einschließlich der hierzu notwendigen Nebentätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Kümmel, Gernold, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Baier, Jürgen, Romrod, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.