HRB 10272

Romola Haus GmbH

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Griesbach i. Rottal

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Registerdaten

Sitz
Bad Griesbach i. Rottal
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Romola Haus GmbH Pocking

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Insolvenzverwaltung und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Zsolt Pazmandy, dahingehend, dass dieser auf die außergerichtlich geltend gemachten Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von insgesamt 245.447,13 € einen Betrag von 15.000 € bezahlt und damit alle Ansprüche abgegolten sind
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.01.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 15.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entbindung der Insolvenzverwalterin von der Verpflichtung, Forderungen gegen die Artmeier GmbH und sonstige Drittschuldner (wegen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin) geltend zu machen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 11.12.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 26.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
29.07.2025
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29

1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 24.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29

1. Die Prüfung der bis 19.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 30.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Toth, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29

hat die Insolvenzverwalterin am 14.10.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 17.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
09.10.2024
Registerbezug
Passau, HRB 10272
IN 118/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
Geschäftszweig/Beschäftigung: Organisieren von Bauprojekten (Projektmanagement), Kraftfahrzeughandel und Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.10.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silke Werts
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon: +49(851)988596-0
Telefax: +49(851)988596-10
Email: info@kanzlei-werts.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.11.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.12.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 5, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.05.2024 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 118/24 · Romola Haus GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 118/24
Wirksam am
14.06.2024
Registerbezug
Passau, HRB 10272
Az.: IN 118/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Romola Haus GmbH, Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal, vertreten durch den Geschäftsführer Pázmándy Zsolt
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 265/23AT29
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.06.2024 um 12:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, Telefon: +49(851)988596-0, Telefax: +49(851)988596-10, Email: info@kanzlei-werts.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 12.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10272 HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Am Stadtplatz 1, 94060 Pocking. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2020 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt,…
HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Am Stadtplatz 1, 94060 Pocking. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2020 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bad Griesbach i. Rottal. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 23, 94086 Bad Griesbach i.Rottal.
Veränderungen
HRB 10272 HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Stadtplatz 1, 94060 Pocking.
HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Stadtplatz 1, 94060 Pocking.
Neueintragungen
HRB 10272 HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2017. Geschäftsanschrift: Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Gegenstand des …
HRB 10272: Romola Haus GmbH, Pocking, Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2017. Geschäftsanschrift: Bergerstr. 5, 94060 Pocking. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist das Organisieren von Bauprojekten (Projektmanagement), der Kraftfahrzeughandel und der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kése, Melinda Romola, München, *XX.XX.XXXX; Pázmándy, Zsolt, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.