HRB 208580

Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Georgsmarienhütte

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Registerdaten

Sitz
Georgsmarienhütte
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 24/19 · Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 24/19
Wirksam am
17.11.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208580
41 IN 24/19- In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Lübecker Str. 10, 49124 Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 208580), vertr. d.: Reiner Brüls, Im Winkel 49, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer),
wird Termin zur Entscheidung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren auf Dienstag, den 06.12.2022 bestimmt.
Tagesordnung:
Genehmigung der Vergleichsvereinbarung zur Geschäftsführerhaftung, nach welcher der geschäftsführende Gesellschafter der Rollwood Holztechnik GmbH & Co. KG zur Abgeltung aller Anfechtungsansprüche aus ausstehender Stammeinlage in Höhe von 12.500 € an die Insolvenzmasse unwiderruflich und unbedingt die Abtretung sämtlicher Ansprüche auf Auskehr des überschüssigen Erlöses gegen die Sparkasse Osnabrück in Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung der Immobilie des Gesellschafters anbietet.

Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt, sofern keine entgegenstehenden Anträge in der oben genannten Frist eingehen.
17.11.2022, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 41 IN 24/19 · Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 24/19
Wirksam am
17.04.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208580
41 IN 24/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rollwood
Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Lübecker Str. 10, 49124 Georgsmarienhütte (AG
Osnabrück, HRB 208580), vertr. d.: Reiner Brüls, Im Winkel 49, 41539 Dormagen,
(Geschäftsführer) wird die Vergütung des mit Beschluss vom 27.12.2019
bestellten Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Heiner Thyssen nach Anhörung
der Beteiligten antragsgemäß auf xxx € zzgl. 19 % Umsatzsteuer i. H. v. xxx €,
insgesamt somit auf xxx € festgesetzt.

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den festgesetzten Betrag aus der
Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.

G r ü n d e :

Auf der Grundlage der Entscheidungen des BGH vom 29.05.2008 (IX ZB 303/05)
sowie 26.03.2015 (IX ZB 62/13) sind für die Entscheidung über die Vergütung des
Sonderinsolvenzverwalters die Vorschriften der InsVV mit der Maßgabe
entsprechend anzuwenden, dass die sich danach ergebende Vergütung begrenzt sein
soll auf die nach dem RVG anfallende Vergütung eines Rechtsanwalts. Dies
insbesondere dann, wenn dem Sonderinsolvenzverwalter, wie vorliegend, nur eine
einzelne, seinem Inhalt nach abgrenzbare Aufgabe (vorliegend Forderungsprüfung
bestimmter Forderungen) übertragen wurde.

Bei einer zu Grunde zu legenden Berechnungsmasse i. H. d. geprüften Forderungen
von 1.611.758,80 € beträgt die Staffelvergütung nach § 2 InsVV xxx €. Die 1,3
Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 RVG (Nr. 2300 VV) beträgt xxx €, so dass nach
den o. g. Kriterien des BGH dieser niedrigere Betrag anzusetzen ist.

Hinzugefügt wurde die Umsatzsteuer i. H. v. 19 %.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/
31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 13.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 41 IN 24/19 · Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 24/19
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208580
41 IN 24/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rollwood
Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Lübecker Str. 10, 49124 Georgsmarienhütte (AG
Osnabrück, HRB 208580), vertr. d.: Reiner Brüls, Im Winkel 49, 41539 Dormagen,
(Geschäftsführer), hat der Sonderinsolvenzverwalter Rechtsanwalt Heiner Thyssen
beantragt, für seine Tätigkeit die Vergütung festzusetzen. Termin zur Anhörung
aller Gläubiger, der Insolvenzschuldnerin sowie des Insolvenzverwalters wird -
unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 -
im schriftlichen Verfahren am 31.03.2020 durchgeführt. Die Beteiligten erhalten
Gelegenheit, bis zum 27.03.2020 schriftlich Stellung zu nehmen. Der
vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 09.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 24/19 · Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 24/19
Wirksam am
30.12.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208580
41 IN 24/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rollwood
Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Lübecker Str. 10, 49124 Georgsmarienhütte (AG
Osnabrück, HRB 208580), vertr. d.: Reiner Brüls, Im Winkel 49, 41539 Dormagen,
(Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Heiner Thyssen, Schloßstr. 11, 49186 zum
Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Stephan Michels als Insolvenzverwalter über das
Vermögen Rollwood Holztechnik GmbH & Co. KG angemeldeten Forderungen Nr. 1 - 94
der Insolvenztabelle. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 27.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208580 HRB 208580: Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Georgsmarienhütte, Lübecker Straße 10, 49124 Georgsmarienhütte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 24/19) vom 05.11.2019 ist über das Vermöge…
HRB 208580: Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Georgsmarienhütte, Lübecker Straße 10, 49124 Georgsmarienhütte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 24/19) vom 05.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 24/19 · Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 24/19
Wirksam am
06.11.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208580
41 IN 24/19 Über das Vermögen der Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH,
Lübecker Str. 10, 49124 Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 208580), vertr.
d.: 1. Riener Brüls, Im Winkel 49, 41539 Dormagen, (Geschäftsführer), ist am
05.11.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403/
7883680, Fax: 05403/7883689, E-Mail: info@michels-inso.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 11.12.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin entspricht, ist der:

22.01.2020

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 05.11.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 208580 HRB 208580:Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Georgsmarienhütte, Lübecker Straße 10, 49124 Georgsmarienhütte.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2014. Geschäftsanschrift…
HRB 208580:Rollwood Holztechnik Verwaltungs-GmbH, Georgsmarienhütte, Lübecker Straße 10, 49124 Georgsmarienhütte.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2014. Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 10, 49124 Georgsmarienhütte. Gegenstand: Beteiligung an Kommanditgesellschaften, als deren persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin, insbesondere an der Rollwood Holztechnik GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Produktion von Endlosfurnieren unter dem Produktnamen "Rollwood" sowie der Vertrieb von Furnieren, Veredelungsmaterialien, Roh- und fertigprodukten ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brüls, Reiner, Dormagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.