HRA 200545

Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wedemark

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Registerdaten

Sitz
Wedemark
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 905 IN 563/16 - 0 - · Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
905 IN 563/16 - 0 -
Wirksam am
16.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRA 200545
905 IN 563/16 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 200545), vertr. d.: 1. Rolltec Gesellschaft mit beschränkter Haftung Prüf und Wartungsarbeiten aus Stahl,, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Axel Binnebößel, Krügerweg 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 54.450,74 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Zuschläge wurden nicht beantragt.
Abschläge sind nicht vorzunehmen.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 15.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200545 HRA 200545: Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark, Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 200545: Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark, Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 200545 Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark, Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark. Geschäftsanschrift: Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark.
Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark, Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark. Geschäftsanschrift: Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark.
Neueintragungen
HRA 200545 Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark (Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark, Vermarktung von Produkten für die Kfz-Technik sowie der Vertrieb von vorgefertigten Arbeits- und Inspektio…
Rolltec GmbH & Co. KG, Prüf- und Wartungsgruben aus Stahl, Wedemark (Kreihnbrink 31, 30900 Wedemark, Vermarktung von Produkten für die Kfz-Technik sowie der Vertrieb von vorgefertigten Arbeits- und Inspektionsgruben als Stahlkassetten, voll- und teilautomatischen Abdeckungen für diese Arbeitsgruben sowie weiteres Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rolltec Gesellschaft mit beschränkter Haftung Prüf- und Wartungsarbeiten aus Stahl, Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 201282).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.