HRA 739176

Rolf Köger e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sulzbach-Laufen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sulzbach-Laufen
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 739176 HRA 739176: Rolf Köger e.K., Sulzbach-Laufen, Aichenrain 10, 74429 Sulzbach-Laufen. (Die Metallbearbeitung, die Holzbearbeitung, die Landschaftspflege sowie Dienstleistungen und Handel aller Art.). Einzelkau…
HRA 739176: Rolf Köger e.K., Sulzbach-Laufen, Aichenrain 10, 74429 Sulzbach-Laufen. (Die Metallbearbeitung, die Holzbearbeitung, die Landschaftspflege sowie Dienstleistungen und Handel aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Aichenrain 10, 74429 Sulzbach-Laufen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Köger, Rolf, Sulzbach-Laufen, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Köger GmbH Werkzeugbau, Maschinenbau, CNC-Bearbeitung", Sulzbach-Laufen (Amtsgericht Stuttgart HRB 570664) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.