HRA 11591
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neusäß
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Registerdaten
- Sitz
- Neusäß
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 12.02.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, Dieselstraße 5, 86356 Neusäß, vertreten durch die Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 252 - 256 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 28.07.2020
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH, Dieselstraße
5, 86356 Neusäß und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Niederlassung München, Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
1. Die Prüfung der bis 23.07.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 203-251 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 19.09.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH, Dieselstraße
5, 86356 Neusäß und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Niederlassung München, Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
hat der Insolvenzverwalter am 12.09.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 18.07.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH, Dieselstraße
5, 86356 Neusäß und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Niederlassung München, Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 29.03.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH, Dieselstraße
5, 86356 Neusäß und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Niederlassung München, Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 28.03.2019 folgenden
Beschluss
Der Termin vom Donnerstag, 11.04.2019, 10:00 Uhr, wird verlegt auf
Donnerstag, 25.04.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1
Augsburg, den 28.03.2019
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 840/18 · Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 7 IN 840/18
- Wirksam am
- 05.02.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 11591
In dem Verfahren über den Antrag d.
Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Gesellschafterin Veiz Ferhadbegovic Verwaltungsgesellschaft mbH, Dieselstraße
5, 86356 Neusäß und den Geschäftsführer Ferhadbegovic Ralf
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 11591
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 15825/18
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2019 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tim Gätcke
Prinzregentenstraße 50, 80538 München
Telefon: +49(89)242074690
Telefax: +49(89)242074699
Email: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.12.2018 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11591 HRA 11591: Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, Neusäß, Dieselstraße 5, 86356 Neusäß. Prokura erloschen: Dr. Ferhadbegovic, Edwin, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 11591 HRA 11591: Rohrleitungsbau Süd Veiz Ferhadbegovic GmbH & Co. KG, Neusäß, Siemensstraße 11, 86356 Neusäß. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dieselstraße 5, 86356 Neusäß. Erteilt: Einzelprokura: Dr. Ferhadbeg…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.