HRB 130301 früher Amtsgericht Nordhorn

Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wietmarschen

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Registerdaten

Sitz
Wietmarschen
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wietmarschen 1
  2. Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung Freren

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 130301 Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wietmarschen 1 (Boschstraße 3, 49835 Wietmarschen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßga…
Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wietmarschen 1 (Boschstraße 3, 49835 Wietmarschen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Over GmbH mit Sitz in Wietmarschen (AG Osnabrück, HRB 130312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 130301 Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wietmarschen 1 (Boschstraße 3, 49835 Wietmarschen). Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2006 beschlossen, d…
Rohrleitungs- und Apparatebau "Emsland" Becker & Over Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wietmarschen 1 (Boschstraße 3, 49835 Wietmarschen). Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 15,41 auf EUR 25.580,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 die Erhöhung des Stammkapitals um 25.500,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Over GmbH, Wietmarschen ((AG Osnabrück, HRB 130312) beschlossen. Geändertes Stammkapital: 51.080,00 EUR.

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