HRB 10150

ROHR-IDRECO Bagger GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mannheim
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

9 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ROHR Bagger GmbH Mannheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1470/22 · ROHR-IDRECO Bagger GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1470/22
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 10150
4 IN 1470/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Rotterdamer Straße 15, 68219 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Meindert Jacob Lodewijks und Fulco Vrooland
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 10150
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Agentur f. Arbeit Karlsruhe-Rastatt, vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe, Brauerstraße 10, 76133 Karlsruhe, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 07.08.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 1470/22 · ROHR-IDRECO Bagger GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1470/22
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 10150
4 IN 1470/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Rotterdamer Straße 15, 68219 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Meindert Jacob Lodewijks und Fulco Vrooland
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 10150
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 19.03.2023 und 30.06.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.570.365,37 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.03.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Es liegen insbesondere die Zuschlagstatbestände Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Investorenprozess und vorläufiger Gläubigerausschuss vor.
Diese sind alle dem Grunde nach zuschlagsfähig.
Bei der Ermittlung der Zuschlagshöhe ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Aufgabenzuschnitt des vorläufigen Sachwalters deutlich hinter dem des Insolvenzverwalters und auch des vorläufigen Insolvenzverwalters zurückbleibt (BGH 21.07.2016 IX ZB 70/14).
Darüber hinaus ist zumindest im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu beachten, dass in dem vorliegenden Verfahren eine mit über 2,5 Millionen Euro sehr hohe Berechnungsgrundlage besteht. Vor diesem Hintergrund ist also zu prüfen, ob der Zuschnitt des Verfahrens in qualitativer/quantitativer Hinsicht erheblich über vergleichbare Verfahren hinausgeht (LG Münster, 19.08.2022 05 T 686/20).
Auch wenn die Betriebsfortführung bei der (vorläufigen) Eigenverwaltung typisch ist, stellt diese einen Zuschlagsgrund dar (BGH 21.07.2016 IX ZB 70/14 Rn. 67), wenn die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen hat. Dies ist nach Ansicht des BGH nicht der Fall, wenn der Schuldner in einem durchschnittlichen Verfahren die Überwachung und Kontrolle jederzeit ermöglicht, die Unterlagen und Daten aufbereitet und vollständig zur Verfügung stellt und jederzeit Auskunft gibt. Vorliegend handelt es sich nicht um ein durchschnittliches Verfahren. Dennoch ist bei der Ermittlung der Zuschlagshöhe ist zu beachten, dass der Schuldner die Einsicht in die Unterlagen und Daten jederzeit über eine Datencloud ermöglicht hat. (BGH 21.07.2016 IX ZB 70/14, Rn. 67).
Soweit als Begründung für die beantragten Zuschläge Tätigkeiten vorgebracht werden, die nicht zu den gesetzlichen oder gerichtlich zugewiesenen Aufgaben des vorläufigen Sachwalters gehören, wird auf BGH 21.07.2016 IX ZB 70/14, Rn. 61 verwiesen. Diese sind nicht zu vergüten.
In der Gesamtbetrachtung erscheint unter Berücksichtigung aller oben genannten Zuschlagstatbestände ein Gesamtzuschlag in Höhe von 35% angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 1470/22 · ROHR-IDRECO Bagger GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1470/22
Wirksam am
02.08.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 10150
4 IN 1470/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Rotterdamer Straße 15, 68219 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Meindert Jacob Lodewijks und Fulco Vrooland
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 10150
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Vertrieb von Kies- und Sandgewinnungsgeräten aller Art sowohl in schwimmender als auch landgestützter Ausführung von Sondergeräten, der Vertrieb und der Aufbau von Gebrauchtgeräten; die Entwicklung,der Vertrieb und die Fertigung von Einzelteilen für Kies- und Sandgewinnungsanlagen sowie Wartungs- und Serviceleistungen an diesen Geräten.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2022 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 53392291
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2022 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 26.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 24.10.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 24.10.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Mit Beschluss vom 20.05.2022 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Dieser wird bis zur ersten Gläubigerversammlung beibehalten. Er besteht aus den Mitgliedern:
Zurich Insurance plc
Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt
Agentur für Arbeit
76089 Karlsruhe
Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils
Schönfeldstr. 3, 32049 Herford

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1470/22 · ROHR-IDRECO Bagger GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1470/22
Wirksam am
28.06.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 10150
4 IN 1470/22

In dem Verfahren über den Antrag d.
ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 10150, Geschäftsführer Vrooland Fulco und Meindert Jacob Lodewijks
- Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.05.2022 um 17:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1.
Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291
bestellt.
2.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Es wird angeordnet, dass zur Sicherheit abgetretene Forderungen oder Gegenstände, die
im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Ausson-
derung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet, eingezogen oder ausge-
sondert werden dürfen (§§ 21 Absatz 2 Nummer 5, 270c Absatz 3 Satz 1 InsO).
Die entsprechenden Gegenstände oder Forderungen können zur Fortführung des Unter-
nehmens der Schuldnerin bzw. bis zu ihrer endgültigen Feststellung seitens des vorläufi-
gen Sachwalters eingesetzt werden.
4.
Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die
Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Er ist be-
rechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen an-
zustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Ge-
schäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1
und 3, 22 Absatz 3 InsO).
5.
Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden
Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von
dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 In-
sO).
6.
Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung
der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüg-
lich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 In-
sO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
7.
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuld-
nerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten,
die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläu-
fige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).
8.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für
die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kos-
tendeckende Masse vorhanden ist.

9.
Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstat-
ten über
a.
die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese
von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig
ist und durchführbar erscheint;
b.
die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als
Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehe-
malige Mitglieder der Organe.
10.
Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentli-
che Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Ab-
satz 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InnO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Lodewijks, Meindert Jacob, Benschop / Niederlande, *XX.XX.XXXX.
HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Lodewijks, Meindert Jacob, Benschop / Niederlande, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Lodewijks, Meindert Jacob, Benschop / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mi…
HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Lodewijks, Meindert Jacob, Benschop / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wendel, Joseph Gerard, Perry Hall/Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 10150: ROHR-IDRECO Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wendel, Joseph Gerard, Perry Hall/Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjah…
HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) beschlossen. Firma geändert; nun: ROHR-IDRECO Bagger GmbH.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Wendel, Joseph Gerard, Perry Hall/Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit de…
HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Wendel, Joseph Gerard, Perry Hall/Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX.
HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Vrooland, Fulco, Amsterdam / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, …
HRB 10150: ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Vrooland, Fulco, Amsterdam / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 10150 ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohr, Jochen, Fort View Place/Cincinnati (OH)/USA, *XX.XX.XXXX.
ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohr, Jochen, Fort View Place/Cincinnati (OH)/USA, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung von § 2 (Gegenstand) bes…
ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung von § 2 (Gegenstand) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung und der Vertrieb von Kies- und Sandgewinnungsgeräten aller Art sowohl in schwimmender als auch landgestützter Ausführung von Sondergeräten, der Vertrieb und der Aufbau von Gebrauchtgeräten; die Entwicklung, der Vertrieb und die Fertigung von Ersatzteilen für Kies- und Sandgewinnungsanlagen sowie Wartungs- und Serviceleistungen an diesen Geräten.
Veränderungen
HRB 10150 ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim.Bestellt als Geschäftsführer: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Prag, Peter Hans-…
ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim.Bestellt als Geschäftsführer: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim.Geschäftsanschrift: Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Borchert, Detlef, Germersheim, *XX.XX.XXXX.
ROHR Bagger GmbH, Mannheim, Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim.Geschäftsanschrift: Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Borchert, Detlef, Germersheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10150 ROHR Bagger GmbH, Mannheim (Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim). Prokura erloschen: Panzner, Herbert, Frankenthal, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX.
ROHR Bagger GmbH, Mannheim (Rotterdamer Str. 15, 68219 Mannheim). Prokura erloschen: Panzner, Herbert, Frankenthal, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Prag, Peter Hans-Jürgen, Neuhofen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.