HRB 31787

Röth Beplanungen GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alsenz

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Registerdaten

Sitz
Alsenz
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
05.01.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim

hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht.

Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.

Der verfügbare Massebestand beträgt €128.835,65, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.

Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 301.416,56 zu berücksichtigen.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 111/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Bad Kreuznach, den 05.01.2026

Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bad Kreuznach

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 185.811,06, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 301.416,56 zu berücksichtigen.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad
Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 111/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 04.02.2026 mit folgender Tagesordnung:

a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,

Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
3 IN 111/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:

XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 231.257,22 Euro berücksichtigt.

Die Berechnungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt:

Gesamteinnahmen gem. Schlussrechnung
227.734,39
Euro
- Absonderung/ Aussonderung
7.200,00
Euro
- Ausgaben die im vorläufigen Verfahren begründet wurden
177,48
Euro
- Feststellungskosten
288,00
Euro
- Einnahmen aus vorl. Verfahren
24.488,50
Euro
+ Guthaben bei Insolvenzeröffnung
24.077,86
Euro
+ zu erwartende Steuerrückerstattung
11.598,95
Euro

Summe:
231.257,22
Euro

Die Zusatzvergütung für die Verwertung von Absonderungsrechten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV) wurde mit 144,00 Euro berücksichtigt.

Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.

Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
25.07.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31787 HRB 31787: Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim. Nach Wohnsitzwechsel nunmehr Geschäftsführer: Röth, Monika, …
HRB 31787: Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim. Nach Wohnsitzwechsel nunmehr Geschäftsführer: Röth, Monika, geb. Barth, Alsenz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
18.05.2021
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
Geschäftsnummer: 3 IN 111/20

In dem Insolvenzverfahren Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590
Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth,
Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),

hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 17.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31787 HRB 31787: Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 31787: Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
10.12.2020
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
Geschäfts-Nr.: 3 IN 111/20 Am 08.12.2020 um 10:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH,
Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.:
Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für
Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131
/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.02.2021.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt

auf den 03.03.2021.

Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die
Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich
gegen Grund, Betrag und Rang wendet.

Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein
Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten
schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist
eingereicht werden.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.12.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 111/20 · Röth Beplanungen GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 111/20
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 31787
3 IN 111/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Röth
Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB
31787), vertr. d.: Monika Röth, Laumersheim, (Geschäftsführerin), ist am
03.11.2020 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für
Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131
/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 31787 HRB 31787:Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat die Änd…
HRB 31787:Röth Beplanungen GmbH, Alsenz, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Laumersheim (bisher Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63030) nach Alsenz und mit ihr die Änderung der Firma sowie in Ziffer 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. Geschäftsanschrift: Industriestraße 19a, 67821 Alsenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und der Vertrieb von Beplanungen aller Art, Zelten und Dekorationsartikeln sowie die Durchführung von Büroarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Röth, Monika, geb. Barth, Laumersheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.