HRA 21904

Rodenti GmbH & Co. KG

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Höhr-Grenzhausen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
27.12.2016
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Alexander Gettmann

Weitersburg

Kommanditist(in)

Georg Leithold

Neuhäusel

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Rodenti Verwaltungs-GmbH

Höhr-Grenzhausen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 115/25 · Rodenti GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 115/25
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Montabaur, HRA 21904
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 am 17.12.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 14 IN 115/25 · Rodenti GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 115/25
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Montabaur, HRA 21904
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 sind am 17.12.2025 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 115/25 · Rodenti GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 115/25
Wirksam am
06.06.2025
Registerbezug
Montabaur, HRA 21904
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist am 06.06.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 06.06.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 21904 HRA 21904: Rodenti GmbH & Co. KG, Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23952) nach Höhr-Grenzhaus…
HRA 21904: Rodenti GmbH & Co. KG, Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23952) nach Höhr-Grenzhausen verlegt. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rodenti Verwaltungs-GmbH, Höhr-Grenzhausen (Amtsgericht Montabaur HRB 25247), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.04.2016 mit Ergänzung vom 01.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016, sowie vom 16.09.2016 das von dem Einzelkaufmann Leithold, Georg, Neuhäusel, *XX.XX.XXXX unter der Firma Rodenti e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 17111) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist am 22.09.2016 wirksam geworden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.