HRA 10749
Rocketman and Bear GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Görlitz
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Registerdaten
- Sitz
- Görlitz
- Datenstand
- 2024-04-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1078/21 · Rocketman and Bear GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1078/21
- Wirksam am
- 10.02.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRA 10749
Aktenzeichen: 541 IN 1078/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10749
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kraftwerk E GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.02.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 10749 HRA 10749: Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Görlitz, Mittelstr. 1, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.11.2021, AZ: 534 IN 1078/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen de…
Forderungsprüfung 541 IN 1078/21 · Rocketman and Bear GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1078/21
- Wirksam am
- 23.11.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRA 10749
Aktenzeichen: 534/541 IN 1078/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10749
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kraftwerk E GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
- wurde am 22.11.2021 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 16.02.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 10749 HRA 10749: Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Görlitz, Mittelstr. 1, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.09.2021, AZ: 534 IN 1078/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt…
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1078/21 · Rocketman and Bear GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1078/21
- Wirksam am
- 13.09.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRA 10749
Aktenzeichen: 534 IN 1078/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 1, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10749
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kraftwerk E GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Heinrich
- wurde am 13.09.2021 um 11.24 Uhr Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Website www.tiefenbacher.de, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 10749 HRA 10749: Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Görlitz, Otto-Buchwitz-Platz 2, 02826 Görlitz. Geschäftsanschrift: Mittelstr. 1, 02826 Görlitz. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Kraftwer…
HRA 10749 HRA 10749: Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Görlitz, Klosterplatz 3, 02826 Görlitz. Geschäftsanschrift: Otto-Buchwitz-Platz 2, 02826 Görlitz.
HRA 10749 HRA 10749: Rocketman and Bear GmbH & Co. KG, Görlitz, Klosterplatz 3, 02826 Görlitz. (strategisches und operatives Marketing für Hotels und Tourismus, das Betreiben eines Hotels sowie die Verwaltung eigenen …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.