HRA 51744

Rock Invest Capital GmbH & Co. KG

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
07.05.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wird, unter Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 28.01.2025, aufgrund ersetzender Entscheidung durch das Insolvenzgericht gem. § 78 Abs 2 InsO -dem Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt, die Gesellschaftsanteile der Schuld-nerin an der Millennium Hospitality Management GmbH" (AG Frankfurt am Main, HRB 120886) für wenigstens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Han-delsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Ba-sel/Schweiz) zu veräußern,
-die Zustimmung erteilt, das Angebot in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Beteili-gungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Ver-gleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt
- die Zustimmung erteilt, das Angebot in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Advi-sors GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109194) zur vergleichsweisen Re-gelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzu-nehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.

Amtsgericht Königstein/Ts., 05.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 28.01.2025, 13:00 Uhr, Raum B 121.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- 1. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot des Geschäftsführers der Schuldnerin zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Haftungsansprüche anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
- 2. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die Gesellschaftsanteile der Schuldnerin an der Millennium Hospitality Management GmbH" (AG Frankfurt am Main, HRB 120886) für wenigstens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zu veräußern.
- 3. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot GmbH in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
- 4. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot GmbH in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Advisors GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109194) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
21.12.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wurde beschlossen:

Es wird das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.02.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
23.08.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.05.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 334.200,08 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Dauer, Umfang und die Art der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters finden durch Zu- und Abschläge Berücksichtigung.

Die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen, die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen sowie der Auslandsbezug stellten in diesem Verfahren Besonderheiten dar, welche nicht von der "Normalvergütung" abgedeckt sind. Im Zuge dessen ist die dadurch entstandene Mehrarbeit durch entsprechende Zuschläge zu vergüten. Der Insolvenzverwalter hat die vorgenommenen Maßnahmen erläutert und beantragt insgesamt Zuschläge in Höhe von %. Dies erscheint nach der wertenden Gesamtwürdigung angemessen.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 22.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
14.02.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: Über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), ist am 10.02.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 509860, Fax: 069 509 86-110.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.03.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 25.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 4, Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts. eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 13.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 97/22 · Rock Invest Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Königstein im Taunus
Insolvenzgericht
Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 51744
90 IN 97/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), vertr. d.: Dr. Georg Bernsau, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main, (Verfahrensbevollmachtigter), ist am 28.12.2022 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 509860, Fax: 069 509 86-110 bestellt worden.

Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 28.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 51744 HRA 51744: Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Ve…
HRA 51744: Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rock Invest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 121523).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.