HRB 207463
Robologic GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theodor-Heuss-Straße 3, 38122 BraunschweigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Braunschweig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.01.2023
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Igor Röhrig
Braunschweig
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Einbringung von Dienstleistungen für die Planung, Inbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie SPS-Roboterprogrammierung und Automatisierungstechnik.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 21.10.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 26.11.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 19.10.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 12.02.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 17.04.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 12.02.2025
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Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 05.09.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 109,05 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 506.850,34 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter hat in dem o.g. Antrag eine von der Regelvergütung abweichende Festsetzung beantragt und zwar für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen, die besonderen Schwierigkeiten die sich mit dem Aus- und Absonderungsrecht Domain Robolic.eu ergeben haben sowie für die Auslandsberührungen und die Übernahme der Arbeitsverhältnisse und Insolvenzvorgeldfinanzierungen. Jeder der vorgenannten Tätigkeitsfelder kann die Anforderungen, die an einen Insolvenzverwalter in einem standardmäßigen Verfahren gerichtet sind, übersteigen. Insbesondere durch die Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 20.07.2023, die dieser auf die Einwände der Schuldner Vertreterin vom 07.07.2023, abgegeben hat, wurde glaubhaft gemacht, dass die Mehrarbeit entstanden ist. Sämtliche der beantragten Zuschläge befinden sich im Rahmen der herrschenden Rechtssprechung. Nach hiesiger Auffassung hat der Insolvenzverwalter das Entstehen der Tatbestände, die einen Zuschlag rechtfertigen, hinreichend dargelegt. Die beantragten Zuschläge waren dem Insolvenzverwalter zu gewähren und antragsgemäß festzusetzen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.09.2023
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Vergütungsfestsetzung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.06.2023
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Forderungsprüfung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 02.01.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Suding, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig, Tel.: 49 (0)531 801181-10, Fax: 49 (0)531 801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.02.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.03.2023, 10:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.01.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 09.11.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 232/22 b · Robologic GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 232/22 b
- Wirksam am
- 01.11.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207463
Amtsgericht Braunschweig, 28.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 207463 HRB 207463: Robologic GmbH, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 3, 38122 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Vilims, Vitalijs, Riga/Lettland / Lettland, *XX.XX.XXXX.
HRB 207463 HRB 207463: Robologic GmbH, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 3, 38122 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Vilims, Vitalijs, Riga/Lettland / Lettland, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit d…
HRB 207463 HRB 207463: Robologic GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 3, 38122 Braunschweig.
HRB 207463 HRB 207463: Robologic GmbH, Braunschweig, Isarstraße 9, 38120 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig.
HRB 207463 HRB 207463: Robologic GmbH, Braunschweig, Isarstraße 9, 38120 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2018. Geschäftsanschrift: Isarstraße 9, 38120 Braunschweig. G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.