HRA 205082

roboexpert GmbH & Co. KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Melle

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Registerdaten

Sitz
Melle
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. goodhair.de GmbH & Co. KG Melle

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.11.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 26.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
20.03.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21- In dem Insolvenzverfahren roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 28.04.2023 bestimmt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum 26.04.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

17.03.2023, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
28.06.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Meyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 100 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:
Mit Schriftsatz vom 30.04.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.717.276,51 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
Es wurden Zuschläge für die Betriebsfortführung, die Prüfung der Sanierungsaussichten/Maßnahmen zur übertragenden Sanierung, der Insolvenzgeldvorfinanzierung, dem Gläubigerausschuss sowie die hohe Anzahl an Gläubiger in Höhe von insgesamt 1,40 %, nach Abzug der Abschläge verbleibend 1,00 %, geltend gemacht. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Amtsgericht Osnabrück, 27.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
24.05.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 23.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 205082 HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Hauptstr. 25, 49326 Melle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 31/21) vom 01.01.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Hauptstr. 25, 49326 Melle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 31/21) vom 01.01.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
03.01.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21 Über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.01.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Es wird gemäß § 67 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:

- 1. Bundesagentur für Arbeit,
- vertr. durch Herrn Hans-Joachim Jonas, Rheiner Landstraße 195b, 49078 Osnabrück
- 2. Atradius Kreditversicherung, Opladener Str. 14, 50679 Köln, vertr. durch den Prokuristen Herrn Rolf Breuer

- 3. Clinton Logistic GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Hans-Peter Finkbeiner, Neuer Höwener Weg 7, 15366 Hoppegarten,

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.03.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 26.04.2022, 10:00 Uhr, 4, Hauptgebäude,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2022) und dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Osnabrück, 01.01.2022

Hinweise zum Datenschutz:

https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" Datenschutz")

Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
07.12.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.11.2021 um 11:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Er kann Masseverbindlichkeiten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs im Wert von bis 17 T € zur Kostendeckung für die Bereiche Personal, Werbung, KFZ u.a. begründen und Verwertungsabreden mit den beiden Hauptlieferanten für bestehende Sicherungsgut treffen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 07.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
05.11.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.11.2021 um 11:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die folgende Einzelermächtigung erteilt worden:

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der Unternehmensfortführung des schuldnerischen Betriebes Darlehen in Höhe von maximal 250.000,00 € zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes nebst anfallender Zinsen und Bearbeitungsgebühren aufzunehmen und die Kredite aus dem Vermögen der Schuldnerin zurückzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist insoweit berechtigt, Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO zu begründen.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 01.11.2021 bestehen.

Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück einsehbar.

Amtsgericht Osnabrück, 05.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 31/21 · roboexpert GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 31/21
Wirksam am
01.11.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 205082
41 IN 31/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der roboexpert GmbH & Co. KG, Hauptstr. 25, 49326 Melle (AG Osnabrück, HRA 205082), vertr. d.: 1. Andre Kohlmann, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.11.2021 um 11:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Es ist gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt worden.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto zu Gunsten der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und diese Gelder auf das vorbezeichnete Sonderkonto einzuzahlen bzw. auf diesem gutschreiben zu lassen. Den Schuldnern des Antragstellers wird untersagt, an diesen zu zahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten und ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen.

Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 01.11.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 205082 HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstr. 25, 49326 Melle.
HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstr. 25, 49326 Melle.
Veränderungen
HRA 205082 HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. Personenbezogene Daten geändert sowie ausgeschieden als: Persönlich haftender Gesellschafter: roboexpert Verwaltungs GmbH, Mell…
HRA 205082: roboexpert GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. Personenbezogene Daten geändert sowie ausgeschieden als: Persönlich haftender Gesellschafter: roboexpert Verwaltungs GmbH, Melle (Amtsgericht Osnabrück HRB 210378). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kohlmann, Andre, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 205082 HRA 205082: goodhair.de GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. (der Handel mit Haushalts- und Gartenrobotern jeder Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Firma geändert…
HRA 205082: goodhair.de GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. (der Handel mit Haushalts- und Gartenrobotern jeder Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Firma geändert, nun: Neue Firma: roboexpert GmbH & Co. KG.
Neueintragungen
HRA 205082 HRA 205082: goodhair.de GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. (An- und Verkauf von Perücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrif…
HRA 205082: goodhair.de GmbH & Co. KG, Melle, Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. (An- und Verkauf von Perücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dürrenberger Ring 18, 49324 Melle. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: goodhair.de Verwaltungs GmbH, Melle (Amtsgericht Osnabrück HRB 210378), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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