HRA 25179

Robert Terenji e.K.

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haan

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Registerdaten

Sitz
Haan
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
09.03.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Robert Terenji, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 25179 eingetragenen Firma Robert Terenji e.K.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

wird heute, am 02.03.2026, um 9:17 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich etwaiger weiterer Erstattungsansprüche / Ratenzahlungsansprüchen aus dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen: 13 O 212/23 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Ferner wird hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche aus Einkommenssteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag für die Jahre 2024 und 2025 sowie anteilig für das Jahr 2026 (bis zur Aufhebung des Verfahrens) die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Wuppertal schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 25179 eingetragenen Firma Robert Terenji e.K.

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 404.224,61 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 40.043,12 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 07.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 25179 eingetragenen Firma Robert Terenji e.K.

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 10.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
06.03.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Robert Terenji, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 25179 eingetragenen Firma Robert Terenji e.K.

wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.04.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 aus.

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
13.06.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 25179 als Einzelkaufmann eingetragenen Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf

ist am 09.06.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 10.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
05.04.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 25179 als Einzelkaufmann eingetragenen Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf

hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):

Das Vermögen, das der Schuldner aus der selbständigen Tätigkeit im Bereich An- und Verkauf von Folien und Laminieren erzielt gehört nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche aus dieser Tätigkeit können im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht gemacht werden.

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 04.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
18.03.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 25179 als Einzelkaufmann eingetragenen Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf

hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
Das Vermögen, das d. Schuldn. aus der Unternehmung, seiner
selbständigen Tätigkeit im Bereich Transport und Logistik sowie Computer-, Unterhaltungs- und Präsentationstechnik

erzielt, gehört nicht zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO).
Ansprüche aus dieser Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

506 IN 9/22
Amtsgericht Wuppertal, 18.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 506 IN 9/22 · Terenji, Robert · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 9/22
Wirksam am
07.03.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRA 25179
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 9/22

Über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 25179 als Einzelkaufmann eingetragenen Herrn Robert Terenji, geboren am XX.XX.XXXX, Helmholtzstraße 8, 40215 Düsseldorf,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.03.2022, um 09:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.03.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 18.10.2021 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 506 IN 9/22 und 145 IN 503/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.04.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 11.05.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

506 IN 9/22
Wuppertal, 02.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 25179 HRA 25179: Robert Terenji e.K., Haan, Feldstr. 20, 42781 Haan. (Die Erbringung von Transport- oder Logistikdienstleistungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Feldstr. 20, 42781 Haan. Inhaber: Terenji, R…
HRA 25179: Robert Terenji e.K., Haan, Feldstr. 20, 42781 Haan. (Die Erbringung von Transport- oder Logistikdienstleistungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Feldstr. 20, 42781 Haan. Inhaber: Terenji, Robert, Haan, *XX.XX.XXXX.

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