HRB 737783
Robert Seuffer Verwaltungs GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Calw
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Registerdaten
- Sitz
- Calw
- Datenstand
- 2024-12-13
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 25 IN 307/18 · Robert Seuffer Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 307/18
- Wirksam am
- 15.01.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 737783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, Bärental 26, 75365 Calw, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Dilger und Thomas Günther
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart, Gz.: 3242/2018
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Robert Seuffer GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung TabNr.3.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Verwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 17.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 307/18 · Robert Seuffer Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 307/18
- Wirksam am
- 07.03.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 737783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan
Dilger, geboren am XX.XX.XXXX und Thomas Günther, geboren am XX.XX.XXXX,
Bärental 26, 75365 Calw
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rheinstahlstraße
3, 70469 Stuttgart, Gz.: 3242/2018
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird auf Antrag der Schuldnerin mit
Wirkung vom 07.03.2019, 9.00 Uhr, aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen
durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 07.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 737783 HRB 737783: Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, Calw, Bärental 26, 75365 Calw. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 25 IN 307/18) aufgelöst. Gemä…
Forderungsprüfung 25 IN 307/18 · Robert Seuffer Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 307/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 737783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan
Dilger, geboren am XX.XX.XXXX und Thomas Günther, geboren am XX.XX.XXXX,
Bärental 26, 75365 Calw
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 737783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rheinstahlstraße
3, 70469 Stuttgart, Gz.: 3242/2018
1. Das am 12.11.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.02.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830
Telefax: 0711 22558320
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.03.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
6. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
11.04.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und § 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch
Sachwalter) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
11.04.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden
kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 737783 HRB 737783: Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, Calw, Bärental 26, 75365 Calw. Bestellt als Geschäftsführer: Dilger, Stefan, Donaueschingen, *XX.XX.XXXX; Günther, Thomas, Bad Liebenzell, *XX.XX.XXXX, jeweils ei…
HRB 737783 HRB 737783: Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, Calw, Bärental 26, 75365 Calw. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zimmermann, Jens, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis,…
HRB 737783 Robert Seuffer Verwaltungs GmbH, Calw, Bärental 26, 75365 Calw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2011. Geschäftsanschrift: Bärental 26, 75365 Calw. Gegenstand: der Erwerb…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.