HRB 19082
Roadfans GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Karstraße 70, 41068 MönchengladbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mönchengladbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 23.10.2024
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jan Philipp Harmes
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAndre Devers
Mönchengladbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen:Jens Ehrlich
Gaggenau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen:Suzanne Dorok
Neuss
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen:Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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die Vermietung von und der Handel mit Wohnmobilen und Wohnwagen sowie Campingzubehör, die Erbringung von Werkstattleistungen für Wohnmobile und Wohnwagen sowie damit verbundene weitere Dienstleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 45 IN 68/24 · Roadfans GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 68/24
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 19082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 19082 eingetragenen Roadfans GmbH, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Harmes,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Madrider Straße 25, 41069 Mönchengladbach
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Florian Rocktäschel, Minoritenstraße 2, 52062 Aachen wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR
Dem Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, wird gestattet, nach Rechtskraft den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied zu zahlen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Gründe:
Gemäß § 73 InsO haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener und tatsächlich aufgewendeter Auslagen. Dabei ist insbesondere dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Sowohl der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens als auch der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren sind hierfür einer besonderen Betrachtung und Bewertung zu unterziehen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Für die Höhe des Stundensatzes ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei der Vergütung nach § 73 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 1 InsVV um eine Aufwandsentschädigung handelt. Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds sind unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Vergütung wird vom Insolvenzgericht im pflichtgemäßen Ermessen für jedes Ausschussmitglied individuell festgesetzt (vgl. Jaeger/Gerhardt, InsO, § 73 Rn. 9). Dem Mitglied des Gläubigerausschusses steht ein Anspruch auf Vergütung und Auslagen zudem nur für die Tätigkeit nach seiner Bestellung zu.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Umfangs, der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist. Die Tätigkeit im Gläubigerausschuss ist beendet.
Der Insolvenzverwalter ist der Höhe der beantragten Vergütung und dem beantragten Stundensatz nicht entgegen getreten. Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 18.06.2026 hat er die angaben des Gläubigerausschussmitglieds bestätigt. Gegen die Festsetzung in beantragter Höhe bestehen seitens des Insolvenzgerichts unter Berücksichtigung der Umstände und Besonderheiten des vorliegenden Verfahrens keine Bedenken.
Das Gläubigerausschussmitglied hat in seinem Antrag keine besonderen Auslagen angemeldet.
Der organschaftliche Vertreter hat innerhalb der Anhörungsfrist keine Stellungnahme abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 68/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 45 IN 68/24 · Roadfans GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 68/24
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 19082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 19082 eingetragenen Roadfans GmbH, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Harmes,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Madrider Straße 25, 41069 Mönchengladbach
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Freizeit-Center Albrecht GmbH & Co. KG, Porschestraße 15, 21423 Winsen (Luhe) wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXXX EUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR
Dem Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, wird gestattet, nach Rechtskraft den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied zu zahlen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Gründe:
Gemäß § 73 InsO haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener und tatsächlich aufgewendeter Auslagen. Dabei ist insbesondere dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Sowohl der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens als auch der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren sind hierfür einer besonderen Betrachtung und Bewertung zu unterziehen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Für die Höhe des Stundensatzes ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei der Vergütung nach § 73 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 1 InsVV um eine Aufwandsentschädigung handelt. Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds sind unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Vergütung wird vom Insolvenzgericht im pflichtgemäßen Ermessen für jedes Ausschussmitglied individuell festgesetzt (vgl. Jaeger/Gerhardt, InsO, § 73 Rn. 9). Dem Mitglied des Gläubigerausschusses steht ein Anspruch auf Vergütung und Auslagen zudem nur für die Tätigkeit nach seiner Bestellung zu.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Umfangs, der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist. Die Tätigkeit im Gläubigerausschuss ist beendet.
Der Insolvenzverwalter ist der Höhe der beantragten Vergütung und dem beantragten Stundensatz nicht entgegen getreten. Er hat die Angaben des Gläubigerausschussmitglieds mit Schreiben vom 02.06.2026 bestätigt. Gegen die Festsetzung in beantragter Höhe bestehen seitens des Insolvenzgerichts unter Berücksichtigung der Umstände und Besonderheiten des vorliegenden Verfahrens keine Bedenken.
Das Gläubigerausschussmitglied hat in seinem Antrag keine besonderen Auslagen angemeldet.
Der organschaftliche Vertreter hat innerhalb der Anhörungsfrist keine Stellungnahme abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 68/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 45 IN 68/24 · Roadfans GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 68/24
- Wirksam am
- 02.06.2026
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 19082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 19082 eingetragenen Roadfans GmbH, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Harmes,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 350 % und damit auf den Betrag von 3.434.796,40 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.05.2026 und das Sachverständigengutachten des seitens des Gerichts beauftragten Rechnungsprüfers vom 30.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 68/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 45 IN 68/24 · Roadfans GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
- Insolvenzgericht
- Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 68/24
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 19082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 19082 eingetragenen Roadfans GmbH, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Harmes,
ist am 28.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
45 IN 68/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19082 HRB 19082: Roadfans GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 254-256, 41063 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach.
HRB 19082 HRB 19082: Roadfans GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 254-256, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 92.366,00 EUR um 8.141,00 EUR auf 100.…
HRB 19082 HRB 19082: Roadfans GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 254-256, 41063 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.04.2017, mehrfach geändert, zuletzt am 20.12.2018. Die …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.