HRB 731182

RNF Pro GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwetzingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.12.2024
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Joachim Gerhard Schulz

Schwetzingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-20

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SRS Immoconsult GmbH Schwetzingen

Gegenstand des Unternehmens

Die Produktion und Sendung von Fernseh- und Programmbeiträgen aller Art, wobei die breite Berichterstattung aus und für die Metropolregion Rhein-Neckar im Mittelpunkt steht. Die Gesellschaft produziert ein modernes Bewegtbild in allen relevanten Kanälen und soll als zeitgemäßes Leitmedium aus und für die Metropolregion Rhein-Neckar dienen und diese auch im Geiste einer gemeinnützigen regionalen Berichterstattung unterstützen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Produktion und Bearbeitung eigener und fremder Beiträge für den audiovisuellen und kommunikativen Gebrauch sowie der Betrieb und die Vermietung eines Fernsehstudios.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 2681/25 · RNF Pro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2681/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 731182
1 IN 2681/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RNF Pro GmbH, führungslos
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 731182
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.02.2026, eingegangen am 02.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 2681/25 · RNF Pro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2681/25
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 731182
1 IN 2681/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
RNF Pro GmbH, Mannheimer Straße 35 a, 68723 Schwetzingen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731182
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 01.12.2025 um 13:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Tobias Wahl
L 9, 11, 68161 Mannheim

bestellt.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird insbesondere verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Auch hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 731182 HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Neue Geschäftsanschrift: Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen.
HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Neue Geschäftsanschrift: Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen.
Veränderungen
HRB 731182 HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlos…
HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, die Sanierung, die Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, auch soweit sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte.
Neueintragungen
HRB 731182 HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2018. Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 11,…
HRB 731182: SRS Immoconsult GmbH, Schwetzingen, Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2018. Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 11, 68723 Schwetzingen. Gegenstand: Der Erwerb, die Sanierung, die Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, auch soweit sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schulz, Joachim Gerhard, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.