HRB 40537

RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstr. 12, 01445 Radebeul

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Radebeul
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.06.2023
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralf Reichenberger

Radebeul

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-23

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Maschinenbau, Herstellung von Einzelteilen, Baugruppen, Fräsköpfen und Maschinen nach Kundenunterlagen (Lohnfertigung), Blechfertigung, Automation sowie auch An- und Verkauf von damit verbundenen Handelswaren und Betrieb eines Projektgeschäfts mit Ingenieurdienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 348/23 · RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 348/23
Wirksam am
27.11.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 40537
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 348/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Bahnhofstraße 12, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40537
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Reichenberger
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung über die Übertragung des Geschäftsbetriebes und den Verkauf des beweglichen Vermögens der Schuldnerin auf eine nahestehende Person im Sinne von § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Die Beschlussfassung hat genau folgenden lnhalt: Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zu / nicht zu. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. I S. 3 lnsO, hier die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung mit Herrn Ralf Reichenberger, auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der Beschluss über die Einberufung der Gläubigerversammlung sowie die Vereinbarung liegen in derGeschäftsstette des lnsolvenzgerichts zur Einsicht der Beteilgten aus beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Montag, 11.12.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 348/23 · RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 348/23
Wirksam am
14.11.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 40537
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 348/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Bahnhofstraße 12, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40537
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Reichenberger
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung .. beim Amtsgericht Dresen anberaumt auf: Donnerstag, 23.11.2023, 14:00 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht:

Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung über die Übertragung des Geschäftsbetriebes und den Verkauf des beweglichen Vermögens der Schuldnerin auf eine nahestehende Person im Sinne von § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO

Die Beschlussfassung hat genau folgenden lnhalt:

Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zu / nicht zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. I S. 3 lnsO, hier die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung mit Herrn Ralf Reichenberger, auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der Beschluss über die Einberufung der Gläubigerversammlung sowie die Vereinbarung liegen in der Geschäftsstelle des lnsolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 560 IN 348/23 · RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 348/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 40537
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 560 (534) IN 348/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Bahnhofstraße 12, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40537
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Reichenberger

- wurde am 01.06.2023 um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Reinhard Klose, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de Telefax: 0351 407985 69 Telefon geschäftlich: 0351 407985 40

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, insbesondere über eine gegebenenfalls erforderliche Stilllegung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs gem. § 157 InsO oder dessen Veräußerung gem. §§ 160 Abs. 2 Nr. 2, 162 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 29.08.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 348/23 · RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 348/23
Wirksam am
17.03.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 40537
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534 IN 348/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Bahnhofstraße 12, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 40537
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Reichenberger

- wurde am 17.03.2023 um 09.19 Uhr Reinhard Klose, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de, Website www.sanierungskultur.de, Telefax 0351 407985 69, Telefon geschäftlich 0351 407985 40 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 40537 HRB 40537: RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Radebeul, Bahnhofstr. 12, 01445 Radebeul. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 12, 01445…
HRB 40537: RMB Reichenberger Maschinenbau GmbH, Radebeul, Bahnhofstr. 12, 01445 Radebeul. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 12, 01445 Radebeul. Gegenstand des Unternehmens: Maschinenbau, Herstellung von Einzelteilen, Baugruppen, Fräsköpfen und Maschinen nach Kundenunterlagen (Lohnfertigung), Blechfertigung, Automation sowie auch An- und Verkauf von damit verbundenen Handelswaren und Betrieb eines Projektgeschäfts mit Ingenieurdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reichenberger, Ralf, Radebeul, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.