HRB 30419
RM Ladenbau Chemnitz GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neukirchen/Erzgeb.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.03.2020
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Robin Kuntzschmann
Neukirchen/Erzgeb.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Durchführung sämtlicher Tätigkeiten im Ladenbau, im Regalbau, im Messebau, beim Merchandising, in der Industriemontage und in der Möbelmontage.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 207 IN 2243/19 · RM Ladenbau Chemnitz GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 207 IN 2243/19
- Wirksam am
- 30.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30419
Aktenzeichen: 207 IN 2243/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Ladenbau Chemnitz GmbH, vertr.d.d. GF Robin Kuntzschmann Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30419
vertreten durch den Geschäftsführer Robin Kuntzschmann
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.06.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 207 IN 2243/19 · RM Ladenbau Chemnitz GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 207 IN 2243/19
- Wirksam am
- 24.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30419
Aktenzeichen: 207 IN 2243/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Ladenbau Chemnitz GmbH, vertr.d.d. GF Robin Kuntzschmann Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30419
vertreten durch den Geschäftsführer Robin Kuntzschmann
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.06.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 220 IN 2243/19 · RM Ladenbau Chemnitz GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 2243/19
- Wirksam am
- 23.03.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30419
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Ladenbau Chemnitz GmbH,
vertr.d.d. GF Robin Kuntzschmann Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 30419
vertreten durch den Geschäftsführer Robin Kuntzschmann
wurden dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren
Vergütung und Auslagen am 20.03.2020 festgesetzt.
Das vorläufige Verfahren wurde am 19.12.2019 angeordnet und endete mit
Verfahrenseröffnung am 02.03.2020. Der Festsetzung liegt der Antrag vom
12.03.2020 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst
Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 11 InsVV beträgt x,xx
EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe
von x,xx EUR.
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 erhält der vorläufige Insolvenzverwalter hieraus 25 %,
mithin x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende
Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist
von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch
Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das
Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die
Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll
begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
220 IN 2243/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30419 HRB 30419: RM Ladenbau Chemnitz GmbH, Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.03.2020, AZ: 220 IN 2243/19, ist das Insolvenzverfahren …
Forderungsprüfung 220 IN 2243/19 · RM Ladenbau Chemnitz GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 2243/19
- Wirksam am
- 04.03.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30419
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Ladenbau Chemnitz GmbH,
vertr.d.d. GF Robin Kuntzschmann Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 30419
vertreten durch den Geschäftsführer Robin Kuntzschmann
Geschäftszweig: Ladenbau
- wurde am 02.03.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Bernhard Scheckel, Reichsstraße 35, 09112 Chemnitz, Email
geschäftlich: chemnitz@scheckel-partner.de Telefax: 0371 3824827 Telefon
geschäftlich: 0371 3824829
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
21.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der
angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und
die Gläubiger bis zum 02.06.2020 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz,
Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
220 IN 2243/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 2243/19 · RM Ladenbau Chemnitz GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 2243/19
- Wirksam am
- 19.12.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30419
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RM Ladenbau Chemnitz
GmbH, vertr.d.d. GF Robin Kuntzschmann Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/
Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30419
vertreten durch den Geschäftsführer Robin Kuntzschmann
- wurde am 19.12.2019 um 10:00 Uhr Bernhard Scheckel, Reichsstraße 35, 09112
Chemnitz, Email geschäftlich chemnitz@scheckel-partner.de, Telefax 0371
3824827, Telefon geschäftlich 0371 3824829 zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
220 IN 2243/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30419 HRB 30419: RM Ladenbau Chemnitz GmbH, Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koch, Marcel, Stollberg/Erzgeb., *XX.XX.XXXX.
HRB 30419 HRB 30419: RM Ladenbau Chemnitz GmbH, Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 96 a, 09221 Neukirchen/Erzgeb.. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 96 b, 09221 Neukirchen/Erzgeb.
HRB 30419 HRB 30419: RM Ladenbau Chemnitz GmbH, Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 96 a, 09221 Neukirchen/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2016. Geschäftsanschrift: Hauptstra…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.