HRB 10329
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schlitz
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Registerdaten
- Sitz
- Schlitz
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 08.07.2026
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Hezel, Neuenberger Straße 24a, 36041 Fulda,
ist am 07.07.2026 gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Amtsgericht Gießen, 07.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Hezel, Neuenberger Straße 24a, 36041 Fulda,
wird
der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 11.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge nach § 207 Abs. 2 InsO hinsichtlich des Antrags des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 24.04.2025
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 24.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.05.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 24.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 05.03.2025
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 05.03.2025, bei Gericht eingegangen am 05.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 05.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10329 HRB 10329: RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Schlitz, Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 10.02.2022
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
Über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329), vertr. d.: Roman Letko, Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz, (Geschäftsführer),
ist am 09.02.2022 um 18:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sören Mahr, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/51663-10, Fax: 06471/51663-90, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu .
Insolvenzforderungen sind bis zum 13.04.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.05.2022. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 10.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 85/21 · RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 85/21
- Wirksam am
- 07.09.2021
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10329
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz, (Geschäftsführer),
ist am 07.09.2021 um 9.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören Mahr, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/51663-10, Fax: 06471/51663-90, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsgegner wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsgegner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 07.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10329 HRB 10329: RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Schlitz, Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2017 mit Änderung vom 13.03.2020. Di…
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