HRB 206763

riske & jorns GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 53/20 a · riske & jorns GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 53/20 a
Wirksam am
06.10.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206763
275 IN 53/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der riske & jorns GmbH, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206763), vertr. d.: 1. Brigitte Jorns, Amsbergstraße 12 B, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführerin), 2. Martin Fischer, Siedlerstraße 8, 38124 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 16.11.2021 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 16.11.2021 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 05.10.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206763 HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 53/20 a) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft da…
HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 53/20 a) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 53/20 a · riske & jorns GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 53/20 a
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206763
275 IN 53/20 a: Über das Vermögen der riske & jorns GmbH, Leipziger Straße 232,
38124 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206763), vertr. d.: 1. Brigitte Jorns,
(Geschäftsführerin), 2. Martin Fischer, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2020 um
14:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail:
chausherr@hausherr-steuerwald.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(26.06.2020) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden (27.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 04.05.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206763 HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 53/20 a) vom 27.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter be…
HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 53/20 a) vom 27.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 53/20 a · riske & jorns GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 53/20 a
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206763
275 IN 53/20 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der riske &
jorns GmbH, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
206763), vertr. d.: 1. Brigitte Jorns, (Geschäftsführerin), 2. Martin Fischer,
(Geschäftsführer), ist am 27.03.2020 um 09:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian
Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/
244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 27.03.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.

(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206763 HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Martin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertr…
HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Martin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Veränderungen
HRB 206763 HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Riske, Nadine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Riske, Nadine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 206763 HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Gegenstand: Betrie…
HRB 206763: riske & jorns GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 232, 38124 Braunschweig. Gegenstand: Betrieb einer Werbeagentur und Kommunikationsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jorns, Brigitte, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Riske, Nadine, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der riske & jorns OHG, in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRA 202026) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.