HRB 39752
rinshegroup UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Herbert-Graf-Str. 6, 01806 HeidenauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Heidenau
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.05.2022
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Sherif Shehapi
Heidenau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Trockenbau, Abrissarbeiten, Hausmeisterservice, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Holzbautenschutz sowie Wärmedämmungsverbundsystemarbeiten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 02.10.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 21.08.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 30.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 2400,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 24.06.2025 festgesetzt.
ergeht am 24.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten:EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO in Höhe einer Quote - und unter Vorabzahlung eines Betrages in Höhe von EUR auf die Gerichtskosten - aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 18.05.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.02.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 18.996,14 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 9 bewirkte Zustellungen (=19 Zustelllungen abzüglich der ersten 10 Zustellungen) insgesamt EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.12.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 14.02.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.04.2023 den Forderungen bzgl. der Höhe und dem Grunde nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 27.09.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
xxx
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 01.03.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.05.2022.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 26.07.2022 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 16.217,64 EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxxx
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent xxxx
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von 25 %.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 26.07.2022 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 25 Prozent, mithin in Höhe von xxxx zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert der Hauptsache 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde/Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht einzulegen. Bei Beschwerden in Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, beim Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post siehe ggf. gesonderter Hinweis. Im Falle der Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Bekanntmachung als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tag verstrichen sind.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei denen die Beschwerde oder Erinnerung einzulegen ist, eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr. Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsselle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39752 HRB 39752: rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Heidenau, Herbert-Graf-Str. 6, 01806 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 18.05.2022, AZ: 534 IN 1907/21, ist das Insolvenzverfahren über das…
Forderungsprüfung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 18.05.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 534 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde am 18.05.2022 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 DresdenEmail geschäftlich: dresden@bbl-law.de Telefax: 0351 48291629 Telefon geschäftlich: 0351 4829160
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 09.08.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39752 HRB 39752: rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Heidenau, Herbert-Graf-Str. 6, 01806 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2022, AZ: 534 IN 1907/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 1907/21 · rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 1907/21
- Wirksam am
- 01.03.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39752
Aktenzeichen: 534 IN 1907/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde am 01.03.2022 um 9:39 Uhr Christian Graf Brockdorff, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden, Website www.bbl-law.de, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Telefax 0351 48291629, Email geschäftlich dresden@bbl-law.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39752 HRB 39752: rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Heidenau, Herbert-Graf-Str. 6, 01806 Heidenau. Geschäftsführer: Shehapi, Sherif, Heidenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 39752 HRB 39752: rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Heidenau, Herbert-Graf-Str. 6, 01806 Heidenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2019. Geschäftsanschrift: Herbert-Graf-Str…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.