HRA 4307
Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Delbrück
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Registerdaten
- Sitz
- Delbrück
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 2 IN 270/18 · Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/18
- Wirksam am
- 23.10.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4307
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück und die persönlich haftende Gesellschafterin Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück, und Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 21.10.2026, um 14:50 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer Quotenausschüttung in dem Insolvenzverfahren der Nolte Möbel GmbH & Co KG (Amtsgericht Paderborn, Az.: 2 IN 142/16) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Paderborn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 21.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 2 IN 270/18 · Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/18
- Wirksam am
- 10.07.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4307
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Manfred Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück,
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 8.305,32 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 5.439,27 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
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Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 10.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 270/18 · Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/18
- Wirksam am
- 17.06.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4307
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück und die persönlich haftende Gesellschafterin Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück, und Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.12.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 13.691,53 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 4 Gläubigern auf xxx €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 10.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 2 IN 270/18 · Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/18
- Wirksam am
- 17.06.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4307
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück und die persönlich haftende Gesellschafterin Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück, und Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 10.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4307 HRA 4307: Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Delbrück, Landstr. 27, 33129 Delbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 270/18) vom 10.12.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das In…
HRA 4307 HRA 4307: Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Delbrück, Landstr. 27, 33129 Delbrück. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft…
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