HRB 716554

Ring - Innenausbau GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

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Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-03-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 45/19 · Ring-Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 45/19
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 716554
20 IN 45/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ring-Innenausbau GmbH, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe, vertreten durch den
Geschäftsführer Jaroslaw Pawel Ring, geboren am XX.XX.XXXX, Pfinzstraße 66,
76227 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 716554
- Schuldnerin -

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und Auslagen,
einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom
08.02.2021.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte
Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate
andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag
wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 716554 HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 20 IN 45/19) aufgelös…
HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 20 IN 45/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 45/19 · Ring-Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 45/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 716554
20 IN 45/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ring-Innenausbau GmbH,
Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe,
vertreten durch den Geschäftsführer
Jaroslaw Pawel Ring, geboren am XX.XX.XXXX, Pfinzstraße 66, 76227 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 716554
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.04.2019 um 13.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ansgar Zipf
Kaiserstr. 195 - 197, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721913760
Telefax: 07219137699
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
22.07.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) sowie 218 Absatz 2 bzw. 284
(Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans) InsO erforderlich sein, bedarf
es der Antragstellung bis 24.06.2019, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden.
Vielmehr werden diese nur noch im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit können der Schuldner
und die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die
sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung i. Ü. kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 716554 HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Prokura erloschen: Gebbert, Claus-Peter, Ettlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Prokura erloschen: Gebbert, Claus-Peter, Ettlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 716554 HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Einzelprokura: Gebbe…
HRB 716554: Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Einzelprokura: Gebbert, Claus-Peter, Ettlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 716554 HRB 716554:Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Kaiserallee 38, 76185 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe.
HRB 716554:Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Kaiserallee 38, 76185 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Maxau am Rhein 1, 76187 Karlsruhe.
Neueintragungen
HRB 716554 Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Kaiserallee 38, 76185 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013 hat die Neufassun…
Ring - Innenausbau GmbH, Karlsruhe, Kaiserallee 38, 76185 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; geändert wurden insbesondere § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vertretung). Der Sitz ist von Dessau-Roßlau (Amtsgericht Stendal HRB 14741) nach Karlsruhe verlegt. Bisher: "MINORA - Verwaltungsgesellschaft mbH"; Sitz verlegt; nun: Karlsruhe; Neue Geschäftsanschrift: Kaiserallee 38, 76185 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Baudienstleistungen im Innenausbau von Gebäuden aller Art und Import und Export von Handelswaren aller Art, insbesondere von Lebensmitteln und Heizmaterial. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Ring, Jaroslaw Pawel, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.