HRA 200174
Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star"
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leer
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Registerdaten
- Sitz
- Leer
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 03.07.2026
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 200174), vertr. d.: 1. Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Enno Poets, Mozartstr. 39, 26789 Leer (Ostfriesland), (Gesellschafter), 1.2. Dr. Holger Poets, Mühlenfeldstr. 45, 28355 Bremen, (Gesellschafter), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 13.10.2021
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 200174),
vertr. d.: 1. Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Enno Poets, Mozartstr. 39, 26789
Leer (Ostfriesland), (Gesellschafter), 1.2. Dr. Holger Poets, Mühlenfeldstr.
45, 28355 Bremen, (Gesellschafter), werden die nachträglich angemeldeten
Forderungen im schriftlichen Verfahren am 11.11.2021 geprüft. Widersprüche sind
schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor
diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremen, 12.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 10.08.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
07.08.2020
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 519 IN 16/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich,
HRA 200174),
vertreten durch:
1. Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Enno Poets, Mozartstr. 39, 26789 Leer (Ostfriesland), (Gesellschafter),
1.2. Dr. Holger Poets, Mühlenfeldstr. 45, 28355 Bremen, (Gesellschafter),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph
Bünning festgesetzt auf:
*** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert
der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse
einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten
Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in
erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern
die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines
Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v.
13.048.650,23. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (=
Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt ***
(Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des
Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV
zusätzlich Zuschläge von insgesamt 50,00 % geltend gemacht, die für angemessen
erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, die übertragende
Sanierung und den Auslandsbezug.
Im vorliegenden Verfahren liegt eine vergleichsweise hohe Berechnungsgrundlage
vor, was bereits ohne die Gewährung von Zuschlägen zu einer entsprechend hohen
Vergütung führt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist, aufgrund seiner den Rahmen eines
Normalverfahrens übersteigenden Tätigkeiten, dennoch ein Zuschlag zu gewähren,
da er den Betrieb der Schuldnerin über anderthalb Jahre fortführte und an der
übertragenden Sanierung beteiligt war. Darüber hinaus war auch ein gewisser
Auslandsbezug gegeben.
Da es innerhalb der genannten Zuschlagstatbestände jedoch zu Überschneidungen
kommt und die Vergütung aufgrund der hohen Berechnungsgrundlage ohnehin schon
höher ausfällt, wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung anstelle der beantragten
50,00 % ein Zuschlag in Höhe von 35,00 % als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8
Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch 250,00 je
angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen
wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer
(§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem
Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der
Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 19.03.2020
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rigel Reederei GmbH & Co KG MT
"Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 200174), vertr. d.: 1.
Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf
Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt
worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der
vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit
zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden
dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 18.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200174 HRA 200174: Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Die Gesellschaft ist zum kalendermäßigen Geschäftsjahr zurückgekehrt.
HRA 200174 HRA 200174: Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (519 IN 16/17) vom 31.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
Forderungsprüfung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRA
200174), vertr. d.: 1. Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch,
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph
Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100,
E-Mail: InsOBremen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 12.03.2019 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf
§ 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 25.04.2019. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 519 IN 16/17 · Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star" · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 519 IN 16/17
- Wirksam am
- 16.08.2017
- Registerbezug
- Aurich, HRA 200174
Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRA
200174), vertr. d.: 1. Rigel Bereederungs GmbH, Blinke 4, 26789 Leer,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch,
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 16.08.2017 um
11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0,
Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de
bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 16.08.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200174 Rigel Reederei GmbH & Co KG MT "Orinoco Star", Leer (Blinke 4, 26789 Leer). Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Rigel Bereederungs GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich, HRB 200356), mit der Befugni…
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