HRB 149001

riese digital media GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Ad acta" 1030. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
13.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
07.03.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 164.094,48 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 21.067,05 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 07.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

ist am 20.12.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 23.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
27.09.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67g IN 69/21 · riese digital media GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 69/21
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 149001
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 69/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149001 eingetragenen riese digital media GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Heinrich Höltke und Herrn Michael Riese

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.

67g IN 69/21
Amtsgericht Hamburg, 09.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 149001 HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 69/21) vom 04.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahr…
HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 69/21) vom 04.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 149001 HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 69/21) vom 30.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 69/21) vom 30.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 149001 HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) besc…
HRB 149001: riese digital media GmbH, Hamburg, Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.
Veränderungen
HRB 149001 HRB 149001: "Ad acta" 1030. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§…
HRB 149001: "Ad acta" 1030. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen. Neue Firma: riese digital media GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 161, 20148 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beratung und Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 Nr. 1a) GewO. Ausgeschieden Geschäftsführer: Döhle, Hella, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Siregar, Sandrine Nauli, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Höltke, Friedrich Wilhelm Heinrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Riese, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 149001 HRB 149001: "Ad acta" 1030. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2017. Geschäftsanschrift: Bu…
HRB 149001: "Ad acta" 1030. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2017. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Döhle, Hella, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Siregar, Sandrine Nauli, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.