HRB 8450

Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lahnstraße 19, 35398 Gießen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gießen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.01.2020
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

George Andrei Cobileac

Bucuresti

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Bodenplatten aus Kunststoff.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 56/19 · Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/19
Wirksam am
04.01.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8450
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/19:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, letzte bekannte Anschrift:, Lahnstraße 19, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8450),
vertreten durch:
George Andrei Cobileac, bL.L8 csD App 96, Strada Burdujeni 117, Mun. Bucuresti Sector 3 (Bukarest), RUMÄNIEN, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 07.02.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich des Abschlusses eines Vergleichs mit der Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH zur Abgeltung des nach § 133 InsO bestehenden Anfechtungsanspruchs in Höhe von nominal 51.298,14 EUR mit einer Zahlung an die Masse in Höhe von 25.991,07 EUR

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 04.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 56/19 · Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/19
Wirksam am
14.07.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8450
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/19:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, letzte bekannte Anschrift:, Lahnstraße 19, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8450),
vertreten durch:
George Andrei Cobileac, bL.L8 csD App 96, Strada Burdujeni 117, Mun. Bucuresti Sector 3 (Bukarest), RUMÄNIEN, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Donnerstag, 12.08.2021, 10:00 Uhr, Saal 408, 4. OG, Gebäude B, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Erteilung der Zustimmung zu der vorliegenden Vergleichsvereinbarung zur Abgeltung des gegenüber der E.ON Energie Deutschland GmbH nach § 133 InsO geltend gemachten Anfechtungsanspruchs mit einer Zahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 120.000,00 EUR (brutto) sowie hinsichtlich der Erteilung der Zustimmung zum Abschluss von Vergleichen im Zusammenhang mit Anfechtungsansprüchen und im Kontext mit Haftungsansprüchen gegen den ehemaligen Geschäftsführer Würl

Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 13.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8450 HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 56/19 · Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/19
Wirksam am
27.01.2020
Registerbezug
Gießen, HRB 8450
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/19:

Über das Vermögen der

Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Lahnstraße 19, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB
8450), vertr. d.: George Andrei Cobileac, bL.L8 csD App 96, Strada Burdujeni
117, Mun. Bucuresti Sector 3 (Bukarest), RUMÄNIEN, (Geschäftsführer),

ist am 24.01.2020 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen,
Tel.: 0641/93243-38, Fax: 0641/932-4350 .

Insolvenzforderungen sind bis zum 01.04.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind
gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.04.2020. Einwendungen
bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis
zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:

- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der
schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)

- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)

- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)

- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung
des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung
nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen
Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt,
§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 27.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8450 HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 56/19) vom 20.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zus…
HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 56/19) vom 20.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 56/19 · Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/19
Wirksam am
20.08.2019
Registerbezug
Gießen, HRB 8450
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/19:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Lahnstraße 19, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB
8450),

vertreten durch:

Peter Renè Würl, Lahnstraße 19, 35398 Gießen, (Geschäftsführer),

ist am 20.08.2019 um 11.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/93243-62, Fax:
0641/932-4350 bestellt worden.

Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie
abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder
sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu
belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt
weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu
nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen,
Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 20.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8450 HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Nicht mehr Geschäftsführer: Würl, Peter René, Gießen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cobileac, George Andrei, Bucur…
HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Nicht mehr Geschäftsführer: Würl, Peter René, Gießen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cobileac, George Andrei, Bucuresti / Rumänien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8450 HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 7/19) vom 06.02.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung…
HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 7/19) vom 06.02.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
Veränderungen
HRB 8450 HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) b…
HRB 8450: Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 8450 HRB 8450:Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2015 mit Nachtrag vom 10.02.2015. Geschäftsanschrift: Lahns…
HRB 8450:Riedwiesenhof Bodenplatten GmbH, Gießen, Lahnstraße 19, 35398 Gießen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2015 mit Nachtrag vom 10.02.2015. Geschäftsanschrift: Lahnstraße 19, 35398 Gießen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Bodenplatten aus Kunststoff. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Würl, Peter René, Gießen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.