VR 721522

Riedlinger Handels- und Gewerbeverband e.V.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Riedlingen

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Registerdaten

Sitz
Riedlingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
06.03.2019
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Frank Oster

Riedlingen

Vorstand

Manfred Schlegel

Riedlingen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 721522 VR 721522: Riedlinger Handels- und Gewerbeverband e.V., Riedlingen ( 88499 Riedlingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Riedlinger Gemeinschaftswerbu…
VR 721522: Riedlinger Handels- und Gewerbeverband e.V., Riedlingen ( 88499 Riedlingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Riedlinger Gemeinschaftswerbung e.V.", Riedlingen (Amtsgericht Ulm VR 650096) und des Vereins "Handels- und Gewerbeverein Riedlingen im Bund der Selbständigen", Riedlingen (Amtsgericht Ulm VR 650151) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2018 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.