HRB 3323 HB

Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bremen

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
22.08.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Die Sparkasse Bremen AG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 06.06.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Die Sparkasse Bremen AG die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 21.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 04.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
21.02.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
Amtsgericht Bremen 15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 519 IN 8/22
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323),
vertreten durch:
1. Humberto Preve, (Geschäftsführer),
2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)),
3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)),

wird die Vergütung des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

I.

Die Vergütung des Sachwalters ist nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung der eigenverwaltenden Schuldnerin bezieht.

II.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 9.488.987,60. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. § 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Der Regelsatz für die Tätigkeit des Sachwalters beträgt gem. § 12 Abs. 1 InsVV 60% der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters. Hiernach beträgt die Vergütung des Sachwalters € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).

III.

Hier wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 130,16% geltend gemacht, die in Höhe von 120,16% für angemessen erachtet werden, und zwar:

-15,16% für die Begleitung und Überwachung der uneingeschränkten Betriebsfortführung. Die Unternehmensfortführung ist für die Eigenverwaltung typisch und stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Trotz dieser Wertung als Regelumstand kann dem Sachwalter hierdurch ein Zuschlag zustehen, wenn die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des Sachwalters in einem überdurchschnittlichen Umfang in Anspruch genommen hat. Hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle der laufenden Geschäftstätigkeit wurde der Sachwalter umfassend und überdurchschnittlich durch die Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin eingebunden.

Dies betraf insbesondere die Kommunikation und Abstimmung mit der Geschäftsführung und die Kontrolle der laufenden Geschäftstätigkeit im Zuge der Ausproduktion. Der vom Sachwalter für diese Tätigkeit nach Vornahme einer Vergleichsberechnung in Ansatz gebrachte Zuschlag von 15,16% erscheint angemessen.

-30% für die Einbindung in den M&A-Prozess zur Gewinnung von potenziellen Investoren für eine Sanierung des Geschäftsbetriebs. Der Sachwalter begleitete diesen und wurde entsprechend durch die Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin eingebunden. Hieraus wurden Verhandlungen über eine Teilbernahme mit Interessenten geführt, welche auch zu einem Abschluss führten. Entsprechender Überwachung und Mitwirkung des M&A Prozesses erfolgten überdurchschnittlicher Arbeits- und Koordinationsaufwand seitens des Sachwalters.

-35% für die Mitwirkung des Sachwalters an der Aus- und Überarbeitung des entsprechenden Insolvenzplans.

-20% für die Mehrbelastung im Zuge der Mitwirkung in mehreren Immobilienangelegenheiten. Der Sachwalter begleitete u. a. eine Immobilienverwertung der Schuldnerin und wurde entsprechend durch die Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin eingebunden.

-10% für die enge und intensive Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Gläubigerausschuss unter Einbindung in mehreren Gläubigerausschusssitzungen und daraus folgendem Abstimmungs- und Zeitaufwand seitens des Sachwalters.

-10% für den Mehraufwand im Rahmen der internationalen Konzernstruktur nebst Prüfung und Anwendung ausländischer Rechtsordnungen mit daraus folgender Mehrbelastung seitens des Sachwalters.

Der beantragten Zuschläge für Arbeitnehmerangelegenheiten in Höhe von 5%, sowie für die Überwachung der Buchhaltung in Höhe von 5% wurden nicht gewährt, da die geschilderten Erschwernisse bereits durch den Zuschlag für die Betriebsfortführung als hinreichend abgegolten erscheinen.

Auf die Ausführungen des Sachwalters in seinem Vergütungsantrag vom 28.08.2023 wird Bezug genommen.

Die Gläubiger und die eigenverwaltende Schuldnerin haben dem Vergütungsantrag des Sachwalters im angenommenen Insolvenzplan zugestimmt.

Angesichts des Umfangs der Tätigkeiten des Sachwalters wird die Erhöhung der Regelvergütung um die gewährten Zuschläge im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als angemessen erachtet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 12 Abs. 3, 7, 8 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 15.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
29.11.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), ist von dem Sachwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 27.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
17.07.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 04.08.2023 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 14.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
12.07.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22 In dem Insolvenzverfahren Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), ist Termin zur evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung und Abstimmung über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan sowie Erörterung und Abnahme der Schlussrechnung des Sachwalters bestimmt auf Montag, 14.08.2023, 13:00 Uhr, Saal 351. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.

Amtsgericht Bremen, 11.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
25.05.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
Amtsgericht Bremen 15.03.2023
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 519 IN 8/22
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323),
vertreten durch:
1. Humberto Preve, (Geschäftsführer),
2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)),
3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)),

wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Der entsprechende Betrag wird gegen die eigenverwaltende Schuldnerin festgesetzt.

G r ü n d e:

I.

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters bemisst sich nach dem Wert des während der vorläufigen Sachwaltung vom vorläufigem Sachwalter begleitend verwalteten Vermögens. Vermögen, welches mit Absonderungsrechten belastet ist, wird lediglich mit dem Übererlös berücksichtigt.

II.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 12.164.331,71. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. § 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Der Regelsatz für die Tätigkeit des Sachwalters beträgt gem. § 12 Abs. 1 InsVV 60 % der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters. Hiernach beträgt die Vergütung des Sachwalters € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Der vorläufige Sachwalter erhält gem. § 12a Abs. 1 InsVV für seine Tätigkeit in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters. Hiernach beträgt die Regelvergütung des vorläufigem Sachwalters € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

III.

Hier wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 100 % geltend gemacht, die in Höhe von 85 % für angemessen erachtet werden, und zwar:

- 40% für die Begleitung und Überwachung der uneingeschränkten Betriebsfortführung über einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten mit 74 Arbeitnehmern. Die Unternehmensfortführung ist für das Eröffnungsverfahren bei beantragter Eigenverwaltung typisch und stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Trotz dieser Wertung als Regelumstand kann dem vorläufigen Sachwalter hierdurch ein Zuschlag zustehen, wenn die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters in einem überdurchschnittlichen Umfang in Anspruch genommen hat. Hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle der laufenden Geschäftstätigkeit wurde der vorläufige Sachwalter umfassend und überdurchschnittlich durch die Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin eingebunden. Dies betraf insbesondere die Ausführungen von Zahlungen, die Erörterung und etw. Anpassung der Liquiditäts- und Ertragsplanung unter Abhaltung von wöchentlichen Jour-Fixe mit den Organen der eigenverwaltenden Schuldnerin. Bezüglich der fortlaufend aktualisierten Finanzplanung und weiterer strategischen und operativen Themen der Betriebsführung (unter anderem zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, zur Zollabwicklung, zu Preiserhöhungen etc.) erfolgten mehrfach wöchentlich Beratungen mit den Organen der eigenverwaltenden Schuldnerin. Ein masseerhöhender Überschuss wurde nicht erwirtschaftet.

Der hier geltend gemachte Zuschlag erscheint angesichts der dargelegten Mehrbelastung des vorläufigen Sachwalters als angemessen.

- 35% für die Begleitung eines M&A-Prozesses zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung. Der vorläufige Sachwalter begleitete diesen und wurde entsprechend durch die Organe der eigenverwaltenden Schuldnerin eingebunden. Hieraus wurden Verhandlungen über eine Übernahme mit verschiedenen Interessenten geführt. Entsprechender Überwachung und Mitwirkung des M&A Prozesses erfolgten überdurchschnittlicher Arbeits-und Koordinationsaufwand seitens des vorläufigem Sachwalters.

- 10% für die enge und intensive Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss unter Einbindung in mehreren Gläubigerausschusssitzungen und daraus folgendem erheblichen Abstimmungs- und Zeitaufwand seitens des vorläufigem Sachwalters.

Der beantragte Zuschlag für die begleitende Kontrolle und Überwachung der Insolvenzgeldvorfinanzierung in Höhe von 15 % wurde nicht gewährt, da die geschilderten Erschwernisse bereits durch den Zuschlag für die Betriebsfortführung als hinreichend abgegolten erscheinen.

Auf die umfangreichen Ausführungen des Sachwalters in seinem Vergütungsantrag vom 30.11.2022 wird Bezug genommen.

Angesichts des Umfangs der Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters wird die Erhöhung der Regelvergütung um die gewährten Zuschläge für angemessen erachtet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 12a Abs. 5, 12 Abs. 3, 7, 8 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Sachwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
31.03.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), wird dem Antrag der eigenverwaltenden Schuldnerin vom 07.03.2023 auf Vornahme einer Abschlagszahlung in Höhe von 238.627,00 € auf den abgeschlossenen Sozialplan zugestimmt.

Amtsgericht Bremen, 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
21.03.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), wird dem Antrag der eigenverwaltenden Schuldnerin vom 07.03.2023 auf Vornahme einer Abschlagszahlung in Höhe von 238.627,00 € auf den abgeschlossenen Sozialplan zugestimmt.

Amtsgericht Bremen, 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
06.02.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), ist von dem Sachwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Sachwaltung gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 519 IN 8/22 · Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
519 IN 8/22
Wirksam am
04.10.2022
Registerbezug
Bremen, HRB 3323
519 IN 8/22: Am 01.10.2022 um 09:10 Uhr ist über das Vermögen der Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 3323), vertr. d.: 1. Humberto Preve, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), 3. Dr. Karl-Friedrich Curtze, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, (Chief Insolvency Officer (CIO)), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 01.11.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Es ist Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.11.2022, 10:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 15.12.2022 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Vertretungsregelung:Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von …
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Vertretungsregelung:Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Mittmann, Ulrich
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HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Thalmann, Jan-Henrik
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Thalmann, Jan-Henrik
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HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Geschäftsführer: Preve, Humberto, *XX.XX.XXXX, Genova / Italien; mit der Befugnis die Ges…
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Geschäftsführer: Preve, Humberto, *XX.XX.XXXX, Genova / Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Schnöckelborg, Bernhard
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Schnöckelborg, Bernhard
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HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: 4. Thalmann, Jan-Henrik, *XX.XX.XXXX, Kirchlinteln; Einzelprokura
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: 4.
Thalmann, Jan-Henrik, *XX.XX.XXXX, Kirchlinteln; Einzelprokura
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HRB 3323 HB HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag…
HRB 3323 HB: Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) geändert.
Veränderungen
HRB 3323 HB Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eick, Rolf..
Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Eick, Rolf..
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HRB 3323 HB Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Mittmann, Ulrich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vert…
Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Mittmann, Ulrich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
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HRB 3323 Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Eick, Rolf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten …
Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Eick, Rolf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2010 ist der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Vertretung) geändert worden..
Veränderungen
HRB 3323 HB Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Kapital: 3.067.800 EUR. Geschäftsführer: 2. Mittmann, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis di…
Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Kapital: 3.067.800 EUR. Geschäftsführer: 2. Mittmann, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 ist das Stammkapital auf 3.067.751,29 Euro umgestellt und um 48,71 Euro auf 3.067.800 Euro erhöht sowie § 3 des Gesellschaftsvertrags entsprechend geändert, ferner der Gesellschaftsvertrag unter Umbenennung des § 7 (Bekanntmachungen) in § 11 um § 7 (Beirat), § 8 (Aufgaben des Beirats), § 9 (Innere Ordnung)und § 10 (Vergütung der Mitglieder des Beirats) erweitert worden..
Veränderungen
HRB 3323 HB Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BremenStephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Cordes, Ger…
Rickmers Reismühle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BremenStephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Stephanikirchenweide 30, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Cordes, Gerhard. 3. Lange, Ralf, *XX.XX.XXXX, Bremen; Einzelprokura..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.