HRB 22969

richtigstrom GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Döllgaststraße 5, 86199 Augsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.11.2018
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christoph Schießl

Stadtbergen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Covenda Marketing + Vertrieb GmbH Augsburg
  2. Covenda Vertriebsgesellschaft mbH Augsburg
  3. Covenda Vertriebsgesellschaft mbH Stadtbergen

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen und Übernahme von Komplementärstellungen bei anderen Gesellschaften sowie Erbringung von Vertriebsdienstleistungen und Energieversorgungsleistungen für gewerbliche Abnehmer

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
16.03.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
7 IN 323/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schießl Christoph
(Gesellschafter Schießl Christoph und Schießl Tünde),
Alfred-Nobel-Strasse 9 / Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
Gz.: Wolff Albert / W/FL/ richtigstrom/ I/ 0

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
etwaige Quotenzahlungen aus Forderungsanmeldungen in dem Insolvenzverfahren VS Broschek Druck GmbH (AG Lübeck, 53b IN 2/18) sowie in dem Insolvenzverfahren Markus Schober Innenausbau und Bodendielen GmbH (AG Wolfratshausen, IN 76/20)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Alexander Zarzitzky beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung . kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung . kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
28.08.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
7 IN 323/18

Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, hat mitgeteilt:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der richtigstrom GmbH, Alfred-Nobel-Straße 9, Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 3.050.000,00 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 8.415.703,77 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht -, Aktenzeichen 7 IN 323/18, niedergelegt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
Augsburg, 28.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
7 IN 323/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schießl Christoph
(Gesellschafter Schießl Christoph und Schießl Tünde),
Alfred-Nobel-Strasse 9 / Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
Gz.: Wolff Albert / W/FL/ richtigstrom/ I/ 0

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.10.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.415.703,77 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 3.477.213,93 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
25.07.2022
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
7 IN 323/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schießl Christoph
(Gesellschafter Schießl Christoph und Schießl Tünde),
Alfred-Nobel-Strasse 9 / Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
Gz.: Wolff Albert / W/FL/ richtigstrom/ I/ 0

1. Die Prüfung der bis 21.07.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 185, 186 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 21.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
19.05.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
4 IN 323/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schießl Christoph
(Gesellschafter Schießl Christoph und Schießl Tünde),
Alfred-Nobel-Strasse 9 / Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
Gz.: Wolff Albert / W/FL/ richtigstrom/ I/ 0

1. Die Prüfung der bis 18.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 152 - 184 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.07.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
20.04.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
4 IN 323/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schießl Christoph
(Gesellschafter Schießl Christoph und Schießl Tünde),
Alfred-Nobel-Strasse 9 / Südbau 3. Stock, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
Gz.: Wolff Albert / W/FL/ richtigstrom/ I/ 0

Beschluss:

1. Herr Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg,
wird gemäß § 59 Abs. 1 InsO auf seinen Antrag hin aus dem Amt des
Insolvenzverwalters entlassen.
2. Zum Insolvenzverwalter wird nunmehr Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander
Zarzitzky, Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schießstättenstraße 15, 86159
Augsburg, bestellt.
3. Auf den neuen Insolvenzverwalter geht mit sofortiger Wirkung die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen gem. § 80 InsO über.

Gründe:

Der mit Beschluss vom 31.10.2018 bestellte bisherige Insolvenzverwalter Herr
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel hat mit Schreiben vom 30.03.2021 seine Entlassung
als Insolvenzverwalter gem. § 59 Abs. 1 S. 2 InsO beantragt. Er wird zum
30.06.2021 aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausscheiden und
zukünftig nicht mehr als Insolvenzverwalter tätig sein.
Herr Dr. Zarzitzky hat das Insolvenzverfahren in der Vergangenheit bereits
mitbearbeitet und sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt. Eine
schriftliche Bestätigung wurde vorgelegt.
Herr Dr. Abel tritt seine Vergütungsansprüche mit dem Verwalterwechsel an Herrn
Dr. Zarzitzky ab. Der neue Insolvenzverwalter wird zu gegebener Zeit einen
einheitlichen Vergütungsantrag stellen und hat schriftlich versichert, dass der
Verwalterwechsel nicht zu einer Erhöhung der Verfahrenskosten führen wird.
Dem zulässigen und begründeten Antrag war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 323/18 · richtigstrom GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 323/18
Wirksam am
12.09.2019
Registerbezug
Augsburg, HRB 22969
4 IN 323/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

richtigstrom GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, (Gesellschafter Schießl
Christoph und Schießl Tünde), Döllgaststraße 5, 86199 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 22969
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolff Rapp, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden, Gz.: Wolff Albert / W
/FL/ richtigstrom/ I/ 0
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 26.07.2018 um 10.15 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel
Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg
Telefon: +49(821)2527270
Telefax: +49(821)2527251
Email: augsburg@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 23.08.2018 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 27.09.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 27.09.2018
11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.04.2018 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22969 HRB 22969: richtigstrom GmbH, Augsburg, Döllgaststraße 5, 86199 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26.07.2018 (Az. 4 IN 323/18) das Insolvenzverfah…
HRB 22969: richtigstrom GmbH, Augsburg, Döllgaststraße 5, 86199 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26.07.2018 (Az. 4 IN 323/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
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HRB 22969 Covenda Vertriebsgesellschaft mbH, Stadtbergen, Elmer-Fryar-Ring 51, 86391 Stadtbergen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehm…
Covenda Vertriebsgesellschaft mbH, Stadtbergen, Elmer-Fryar-Ring 51, 86391 Stadtbergen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: richtigstrom GmbH. Neuer Sitz: Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Döllgaststraße 5, 86199 Augsburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen und Übernahme von Komplementärstellungen bei anderen Gesellschaften sowie Erbringung von Vertriebsdienstleistungen und Energieversorgungsleistungen für gewerbliche Abnehmer.
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HRB 22969 Covenda Vertriebsgesellschaft mbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung be…
Covenda Vertriebsgesellschaft mbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Stadtbergen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elmer-Fryar-Ring 51, 86391 Stadtbergen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen und Übernahme von Komplementärstellungen bei anderen Gesellschaften sowie Erbringung von Vertriebsdienstleistungen und Energieversorgungsleistungen für gewerbliche Abnehmer. Ferner Entwicklung und Erbringung von Werbedienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Print- und Onlinemedien.
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HRB 22969 Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie die …
Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie die Ergänzung um § 18 (Veränderung der Beteiligung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Covenda Vertriebsgesellschaft mbH.
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HRB 22969 Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg.Geschäftsanschrift: Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Schießl, Christoph, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX, ei…
Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg.Geschäftsanschrift: Provinostraße 52, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Schießl, Christoph, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mues, Michael, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 22969 Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg (Provinostr. 52, 86153 Augsburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2006, zuletzt geändert am 01.08.2006. Die Gesellschafterver…
Covenda Marketing + Vertrieb GmbH, Augsburg (Provinostr. 52, 86153 Augsburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2006, zuletzt geändert am 01.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 hat die Satzung neu gefasst und mit Nachtrag vom 25.10.2007 die Ergänzung der Satzung um § 17 (Gründungskosten) beschlossen. Es wurden geändert: Firma (bisher Schießl Beteiligungsgesellschaft mbH), Sitz (bisher München, Amtsgericht München HRB 161674 ) und Gegenstand. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen und Übernahme von Komplentärstellungen bei anderen Gesellschaften. Ferner Entwicklung und Erbringung von Werbedienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Print- und Onlinemedien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schießl, Christoph, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Mues, Michael, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.