HRB 44646
Richard Brink Immobilien GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock
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Registerdaten
- Sitz
- Schloß Holte-Stukenbrock
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 44646 HRB 44646: Richard Brink Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Görlitzer Straße 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Görlitzer Straße 1, 33758 Sc…
HRB 44646: Richard Brink Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Görlitzer Straße 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Görlitzer Straße 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken und Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brink, Matthias, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX; Brink, Sebastian, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX; Brink, Stefan, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Richard Brink Immobilien OHG, Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRA 17113) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.